Klösterlich oder Lübsch

Bei Taufeinträgen in Itzehoe (Innenstadt) in Holstein (bei Archion einsehbar) sieht man unter dem Taufdatum entweder „Lübsch“ oder „klösterlich“. Weiß jemand, was das bedeutet?

Die Häuser von Itzehoe gehörten zu verschiedenen Gerichtsbarkeiten (s.
SH-Topographie Schröder-Biernatzki, als Digitalisat beim AKVZ einsehbar).
Gruß, Klaus (Greve)

Lübsch heisst in dem Teil der Stadt, in dem Lübsches Recht galt,
also in den ältesten Teilen der Stadt, hauptsächlich auf der Störinsel.
Lübsches Recht war eine Art Stadt-Verfassung, an die Verfassung
der Stadt Lübeck angelehnt.
Klösterliche Ortsteile hatten das Kloster (welches ?) als säkulares
Verwaltungsorgan.
Adelige Teile gab es auch, unter der Verwaltung der Herrschaft
Breitenburg.

Klaus Struve, Kiel

Dank an alle für die Aufklärung „Lübsch“ und „klösterlich“.

Reiner Eckermann