Kirchenbücher und Zivilstandsregister im Bistums Limburg bei Matricula

Originally published at: Kirchenbücher und Zivilstandsregister im Bistums Limburg bei Matricula • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Die Kirchenbücher und Zivilstandsregister im katholischen Bistums Limburg sind nun vollständig bei Matricula-online.eu einsehbar. Seit unserer ersten Meldung über die Online-Stellung von Limburger Kirchenbüchern hier im Blog sind drei Jahre vergangen, in denen dieses Großprojekt mit ca. 4.500 Bänden aus 362 Kirchorten abgeschlossen wurde. Fast 700.000 Bildseiten sind jetzt kostenlos bei Matricula recherchierbar.


Wermutstropfen verlängerte Schutzfristen

Gegenüber den staatlichen Personenstandsregistern mit den Schutzfristen 110 Jahre für Geburten, 80 Jahre für Heiraten, 30 Jahre für Sterbefälle sind bei den kirchlichen Urkunden längere Fristen festgelegt: 120 Jahre für Taufen/Geburten und 100 Jahre für Firmungen, Trauungen und Todesfälle. Dies entspricht nicht den allgemeinen Sperrfristen nach der Kirchlichen Archivordnung der Katholischen Kirche. Bei der Verfilmung der Taufbücher wurde im Jahr 2005 festgelegt, diese nur bis 1900 zu fotografieren, die Trauungen bis 1920 und die Todesfälle nur bis 1960. Kirchenbücher nach dieser Zeit müssen also noch mikroverfilmt und digitalisiert werden.

Zivilstandsregister im Kirchenarchiv

Von 1818 bis zur Einführung der staatlichen Standesämter im Königreich Preußen mussten die Pfarrer die Geburten, Heiraten und Sterbefälle in eigenen Registern aufzeichnen. So entstanden Zweitschriften der Kirchenbücher, die neben den Katholiken auch die Personen anderer Konfessionen erfassten. Bei Matricula sind diese Bücher durch Signaturen gekennzeichnet, die mit „Z“ beginnen. Bei Ortsgemeinden ohne eigene katholische Kirche gibt es nur die Zivilstandsregister für die am Ort wohnenden Personen.

Jüngere Daten im Hessischen Personenstandsarchiv

Wer jüngere Daten sucht, dem wird das Hessische Personenstandsarchiv in Neustadt empfohlen. Dieses Zweigarchiv des Staatsarchivs Marburg bewahrt die Zweitschriften der hessischen Standesamtsregister für die Geburten, Heiraten und Sterbefälle ab 1874 (in Preußen) bzw. 1876 (im Deutschen Reich) auf. Online sind sie bis 1900 für die Geburten, bis 1930 für die Heiraten und bis 1962 für die Sterbefälle im Archivsystem Arcinsys der Hessischen Archive kostenlos einsehbar.

1 „Gefällt mir“

Hallo allerseits,

Die Sperrfrist für Todesfälle gemäß Kirchlicher Archivordnung beträgt nicht 100 Jahre sondern nur 40 Jahre. So steht es in der Kirchlichen Archivordnung und auf dieser MATRICUA-Seite, und so steht es auch auf dieser Seite des Erzbistumsarchiv Köln.
Meines Wissens ist das Erzbistumsarchiv Köln bisher das einzige katholische Bistumsarchiv in Deutschland, das für die Onlinestellung von Sterbefällen eine Sperrfrist von nur 40 Jahren anwendet. Es wäre wünschenswert dass andere Bistumsarchive diesem Vorbild folgen.

Viele Grüße
Jürgen (Wolff)

Richtig! Ich habe ein Wort eingefügt:…entspricht NICHT den allgemeinen…
und den Link zur Kirchlichen Archivordnung (KAO 2014) eingebaut.
Dank für die Richtistellung!