Kirchenbücher und Generalvikariatsprotokolle des Erzbistums Köln bald online

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Die Webseite des Historischen Archivs des Erzbistums Köln hat eine wesentliche Änderung erfahren: Ein digitales Archiv ist als neuer Unterpunkt erschienen und lässt Hoffnungsvolles erwarten. Derzeit sind dort die Kirchenbücher genannt, die im Bistumsarchiv zentral gesammelt werden sowie die (nicht nur) für die Familienforschung wichtigen Generalvikariatsprotokolle des Erzbistums. Sie sollen nun bald digital und online lesbar sein. Ferner werden Teile des Nachlasses des Philosophen Friedrich Schlegel (1772 – 1829) präsentiert und Fotos aus der 20.000 Bilder umfassenden Sammlung, die in der Sigurd und Irene-Greven-Stiftung digitalisiert und veröffentlicht sind.


Kirchenbücher

Öffnet man den Archivbaum mit dem Plus-Zeichen, so erscheinen alphabetisch geordnete Listen mit den Namen der 255 Pfarreien, von denen ca. 2200 Kirchenbücher im Bistumsarchiv lagern. Nur von wenigen Büchern sind bereits Digitalisate einsehbar. Aber man muss mühsam suchen, denn die ActaPro-Archivsuche lässt keine gezielte Suche nach Digitalisaten zu. Aus der Bonner Stiftskirche ist bereits ein Kirchenbuch mit Taufen, Sterbefällen und Heiraten 1798 – 1821 digital zu sehen. Es enthält auch ein unvollständiges Verzeichnis der zu Dietkirchen gehörenden Häuser, Besitzer und Bewohner des Jahres 1785. Erst gegen Jahresende werden hoffentlich alle frei zugänglichen Kirchenbücher online einsehbar sein.

Die meisten Kirchenbücher aus dem Erzbistum Köln lagern allerdings im Landesarchiv NRW, Personenstandsarchiv Rheinland, in Duisburg. Sie waren während der Franzosenzeit in staatlichen Besitz gelangten, als nach 1798 die Zivilstandsregister im Rheinland eingeführt wurden. Das Personenstandsarchiv Rheinland hat ebenfalls begonnen, die Kirchenbücher aller Konfessionen neu zu digitalisieren – begonnen wurden mit dem Landgerichtsbezirk Aachen mit den beiden Beständen PA 1101 und 1102, wie hier im Blog berichtet.

Weitere meist jüngere Bücher liegen noch in den Pfarrämtern und Pfarrarchiven in den jeweiligen Orten. Nach den für kirchliche Archive gültigen Schutzfristen sind Taufbücher bis 120 Jahre nach der Geburt/Taufe gesperrt, Heiratsbücher 100 Jahre nach der Trauung und Sterbebücher 40 Jahre nach dem Tod. Matrikel nach 1876 sind grundsätzlich gesperrt, da hier die Standesamtsregister Auskunft geben.

Generalvikariatsprotokolle

Die 158 Protokollbände des Generalvikars von 1662 – 1825 enthalten zahlreiche Informationen, auch über Personen. Hier sind z.B. alle Dispensen (Ausnahmegenehmigungen) zu Heiraten verzeichnet, die z.T. noch von Beginn der jeweiligen Heimat-Kirchenbücher erteilt wurden. Die ersten 30 der digitalisierten Bände sind bereits online gestellt.

Die Jahrgänge bis 1790 haben mehrere Autoren genealogisch ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in 12 Bänden bei der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde veröffentlicht, so dass damit ein leichter Zugang zu den Digitalisaten des Bistumsarchivs möglich geworden ist. Die Auswertungen enthalten Angaben zu den Brautleuten, deren Herkunft und oft auch zu ihren Vorfahren, wenn z.B. ein Ehehindernis der nahen Blutsverwandtschaft dispensiert wurde. Die bereits vergriffenen Bände II, III und V sind für Mitglieder der WGfF auch in digitaler Form zugänglich.

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