Kirchenbuchverzeichnis der ehemaligen Rheinprovinz online

Originally published at: Kirchenbuchverzeichnis der ehemaligen Rheinprovinz online • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Das gern für die Familien- und Ahnenforschung genutzte, aber in der Druckversion längst vergriffene Kirchenbuchverzeichnis der ehemaligen Rheinprovinz, der „Thorey-Geis“, ist endlich online frei verfügbar! Volker Thorey hat jetzt das Nachschlagwerk auf der Website der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V. (WGfF) veröffentlicht.


Die beiden Bände der „Nachweise genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz“ erschienen erstmals 1998. Teil 1 enthält die nach Orten sortierten Kirchenbuchbestände, Familienbücher und Verkartungen. Der Teil 2 ist das Wohnplatzverzeichnis mit den Pfarrzugehörigkeiten.

In der stark erweiterten zweiten Auflage von 2003 bietet Band 1 das Wohnplatzverzeichnis mit mehr als doppeltem Umfang. Es wurde erweitert um Angaben zu den ab 1798 eingeführten Zivilstandsregistern (ab 1875 Standesämter) für die Teile der Rheinprovinz, die in Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegen. Band 2 enthält neben den ebenfalls erweiterten Kirchenbuchbeständen, Familienbüchern und Verkartungen die Zivilstandsregister im südlichen Teil der Rheinprovinz.

Die Online-Version der beiden Bände ist in der Digitalen Bibliothek der WGfF im Menüpunkt „Nachweise“ zu finden. Im Band 1 können Orte und Wohnplätze und die zuständige Pfarrei nachgeschlagen werden; im rheinland-pfälzischen Teil der ehemaligen Rheinprovinz auch das zuständige Standesamt. Im Band 2.1 sind die Bestände zu den Pfarreien abrufbar.

Hilfe zur Nutzung des Kirchenbuchverzeichnisses

Vor der erstmaligen Benutzung wird empfohlen, die Seiten „Erste Schritte“ zu lesen. Hier lernt man Tricks zur schnellen Suche mit der Tastenkombination [strg]+[f]. Aufbau, Systematik, Abkürzungen und die verschiedenen Schaltflächen werden erläutert. Einige ausgewählte Filterfunktionen werden angeboten, darunter auch die Anzeige der Pfarrei auf der Karte. Bei den Hinweisen zu Online-Publikationen werden keine direkten Links angezeigt, sondern nur solche zu den staatlichen und kirchlichen Portalen.

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