Kirchenbucheintrag

Hallo Ingo,
ich zitiere aus <www.uni-freiburg.de/histsem/forum/sizilien2.html>:

"Das kirchliche Verbot der Verwandtenehe war ein unmittelbarer Angriff auf
die Tradition der endogamen Ehe als Strategie zur Sicherung des
Familienbesitzes, doch beim Laterankonzil 1215 kam die Kirche den
aristokratischen Interessen entgegen, die sich mit den eigenen teilweise
deckten, indem sie die Verwandtenehe nicht mehr ab dem siebten Grad, sondern
ab dem vierten Grad erlaubte."

Ich habe u.a. im Kirchenbuch der kath. Stadtpfarrkirche Habelschwerdt um die
Mitte des 19. Jh. Beispiele für solche Dispense (hier durch den Prager
Erzbischof) vom Eheverbot von Cousin und Cousine gefunden und kenne sie auch
aus meinem eigenen Stammbaum.

Grüße aus Hilden,
Günther Böhm