Hallo Hans-Jürgen,
die Ausdrucksweise hört sich preußisch an ;-)).
Dispensation [Dispensierung] heißt Befreiung. Ich darf wohl unterstellen,
dass es sich um Traueinträge handelt. Dann ist v.a. die Befreiung vom Verbot
der Verwandtenehe (Cousin und Cousine) gemeint.
Grüße aus Hilden,
Günther Böhm