Kein Urheberrecht an Kirchenbüchern

Liebe Listenteilnehmer,

ich kann und mu� Peter Dygalla nur beipflichten. Die Kirchenb�cher sind und bleiben Eigentum der Kirchengemeinde, wenn die Kirchengemeinde es nicht w�nscht das von den Kirchenb�chern ein OSB/OFB erstellt wird kann man sich auf den Kopf stellen, dann hat man keine Chance . Die Kirchenarchive verwalten die Abschriften/Kopien der Kirchenb�cher, sind aber nicht berechtigt ohne die Zustimmung des in Betracht kommenden Kirchenvorstandes eine Erlaubnis zu erteilen um die Kirchenb�cher abzuschreiben. Wir sollten sogar daf�r Dankbar sein wenn die Einsichtnahme in die Kirchenb�cher f�r uns nicht mit den Jahren 1871/74 (Einf�hrung des preu�. Standesamtswesens) endet.

Man kann sich also drehen und wenden, aber das Urheberrecht liegt nun mal bei den Kirchengemeinden.

Einen sch�nen Gru� aus dem regnerischen Barsinghausen
Harald (Kemm)

Lieber Harald Klemm,
das ist leider v�llig falsch, was Sie schreiben, da auch Sie
Eigentumsrecht und Urheberrecht verwechseln bzw. in einen
Topf werfen.

Schade ist nur, dass viele hundert Mitleser dadurch verwirrt
werden.

Nat�rlich kann ein Kirchenvorstand beschlie�en, die
Originalkirchenb�cher nicht "rauszur�cken". V�llig korrekt,
was Sie schreiben.

Wenn sich aber jemand den Inhalt eines Kirchenbuches auf
andere Weise bereits verschafft hat, z.B. in dem ihm die
kompletten Mikroverfilmungen als fiches vorliegen, kann
besagter Kirchenvorstand nicht verhindern, dass diese Daten
publiziert wertden, weil es hier nur um das Urheberrecht und
nicht um das Eigentumsrecht geht.

Moin Herr Freytag,

publiziert wertden, weil es hier nur um das Urheberrecht und
nicht um das Eigentumsrecht geht.

kommt es mir nur so vor oder haben Sie auch gerade U.-Recht und E.-Recht vertauscht?