Kein Urheberrecht an Kirchenbüchern

In einer eMail vom 05.02.2007 10:41:38 Westeuropäische Normalzeit schreibt
P.Drygalla@DeutschePost.de:

Liebe Mitforscher,
bevor es weiter eskaliert nur zur Klarstellung: Die Kirchengemeinden haben
das Urheberrecht an den Kirchenbüchern, auch Kopien oder Abschriften dürfen
nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ein Mitglied der "Schleswig
Holsteinischen Familienforschung" wollte die Heiratsregister in Schubert-Art
veröffentlichen, mit der Bearbeitung der Anfrage geht die Nordelbische Kirche seit
einem Jahr schwanger (Bedenken wegen Datenschutz...).
Merkwürdigerweise bestehen aber anscheinend keine Bedenken gegen die
Veröffentlichungen eigener Ahnenreihen!
Ich verstehe auch nicht die Weigerung von Johannes Witt wegen der Freigabe
seiner "Übersetzungen", denn er ist nicht der Eigentümer der Kirchenbücher,
eine bloße Übersetzung in die heute gebräuchliche Schrift begründet kein
Urheberrecht. Aber das Problem lässt sich einfach umgehen, indem andere die
Einträge nochmals abschreiben. Wenn dann nicht der komplette Eintrag sondern nur
die Namen und Datumsangaben genannt werden, geht das wohl in Ordnung (ohne
Gewähr).
Zum "BRIEFGEHEIMNIS": Das schützt nur den VERSCHLOSSENEN BRIEF! Nicht mehr!
Offene Briefe sind nicht durch das Briefgeheimnis geschützt.
Außer Absender und Empfänger darf niemand einen Brief öffnen, übertragen auf
Mail: Wer irrtümlich ein falsches Mail erhält, darf dieses nicht
weitergeben. Absender und Empfänger dagegen dürfen! Ob das dann dem
Korrespondenzpartner recht ist, müssen beide untereinander ausmachen.
Viele Grüße
Peter (Drygalla)

KlausKunzeUslar@aol.com schrieb:

Sehr geehrter Herr Drygalla,
die Kirche habe ein Urheberrecht an Kirchenb�chern, ist eine weit verbreitete Legende. Wir unterhalten uns dabei �ber jahrhundertealte Aufzeichnungen. Nach � 64 des Urheberrechtsgesetzes erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Damit ist zu der staatlichen Gesetzeslage alles n�tige gesagt.
Auf einem anderen Blatt stehen innerkirchliche Regelungen wie Benutzungsordnungen. Diese sind aber unverbindlich f�r jeden Dritten, der nicht unterschrieben hat, sich an sie zu halten.
Mit freundlichen Gr��en
Klaus Kunze

Hallo Forscherkollegen/innen.

Den Zeilen von Klaus Kunze schlie�e ich mich voll an.
Dass innerkirchlich anders verfahren wird, hat m.E.
haupts�chlich den Grund, dass man festgestellt hat,
diese f�r uns Forscher so wichtigen Informationen,
in bare M�nze umwandeln zu k�nnen !
Es stecken also auch materielle Interessen dahinter.
Ich m�chte nicht wissen, wieviele Kirchenb�cher in
irgendeinem finsteren Winkel schlummerten
(unsachgem�� gelagert), bis man sie als Geldmaschine
entdeckte.