Kann vielleicht jemand im NLA Hannover bzw. Pattensen eine Krankenakte für mich fotografieren?

Liebe Mitforschende,

ich habe erfahren, dass eine für mich wichtige Patientenakte der Privaten Heil- u. Pflegeanstalt Ilten (Warendorff) aus dem Jahre 1938 ermittelt werden konnte, aber lediglich die Möglichkeit besteht, diese im Lesesaal nach Anmeldung bei Arcincys und Vorbestellung abzufotografieren, da das Fotoarchiv überlastet ist und der Bestand, in dem sich die Akte befindet, unter Datenschutz steht (wenn auch nicht der Vorgang selber) u. daher nicht direkt angefordert werden kann.

Mein Problem ist, dass ich - bedingt durch ein Handicap und ohne ein Auto - kaum eine Möglichkeit finden werde, dort hinzufahren. Deshalb wage ich hier mal die Frage, ob vielleicht jemand aus dem Bereich Hannover dort etwas zu erledigen hat und mir den Gefallen tun könnte, diese Fotos zu machen. Ich würde mich gerne an etwaigen Fahrtkosten beteiligen oder auch anderweitig gerne behilflich erweisen, wenn ich kann. Es besteht auch keinerlei Eile, der Termin kann im NLA vorgeschlagen werden.

Näheres bei Interesse gerne per PN, vielen Dank und LG

Nicole

Liebe Nicole,

ich glaube, ich hatte mir deine Anfrage auch schon einmal gemerkt. Dieses Jahr komme ich vermutlich nicht mehr ins NLA, aber möglicherweise im Frühjahr 2023.
Wenn du magst und bis dahin noch niemand sich gefunden hat, darfst du mich gerne im Februar anschreiben, vieleicht weiß ich dann schon, ob ich mal wieder nach Hannover komme.

Viele Grüße aus dem Hamburger Umland sendet

Corinna (Wöhrl)


Liebe Mitforschende,

ich habe erfahren, dass eine für mich wichtige Patientenakte der Privaten Heil- u. Pflegeanstalt Ilten (Warendorff) aus dem Jahre 1938 ermittelt werden konnte, aber lediglich die Möglichkeit besteht, diese im Lesesaal nach Anmeldung bei Arcincys und Vorbestellung abzufotografieren, da das Fotoarchiv überlastet ist und der Bestand, in dem sich die Akte befindet, unter Datenschutz steht (wenn auch nicht der Vorgang selber) u. daher nicht direkt angefordert werden kann.

Mein Problem ist, dass ich - bedingt durch ein Handicap und ohne ein Auto - kaum eine Möglichkeit finden werde, dort hinzufahren. Deshalb wage ich hier mal die Frage, ob vielleicht jemand aus dem Bereich Hannover dort etwas zu erledigen hat und mir den Gefallen tun könnte, diese Fotos zu machen. Ich würde mich gerne an etwaigen Fahrtkosten beteiligen oder auch anderweitig gerne behilflich erweisen, wenn ich kann. Es besteht auch keinerlei Eile, der Termin kann im NLA vorgeschlagen werden.

Näheres bei Interesse gerne per PN, vielen Dank und LG

Nicole

Wie lieb von dir, liebe Corinna,

das wäre - sollte sich nichts anderes ergeben - großartig. Ich danke dir sehr für dein Angebot! Ich könnte wirklich einige neue Erkenntnisse durch diese Akte erlangen und auch auf Hinweise zu evtl. weiteren Fällen in der Familie stoßen.

Herzliche Grüße

Nicole

Gesendet mit der Telekom Mail App



-----Original-Nachricht-----
Von: Corinna Wöhrl via genealogy.net <noreply@discourse.genealogy.net>
Betreff: [famnord] Kann vielleicht jemand im NLA Hannover bzw. Pattensen eine Krankenakte für mich fotografieren?
Datum: 25.11.2022, 17:04 Uhr
An: <nicole_reents@t-online.de>


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| Corinna_Woehrl
25. November |

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Liebe Nicole,

ich glaube, ich hatte mir deine Anfrage auch schon einmal gemerkt. Dieses Jahr komme ich vermutlich nicht mehr ins NLA, aber möglicherweise im Frühjahr 2023.
Wenn du magst und bis dahin noch niemand sich gefunden hat, darfst du mich gerne im Februar anschreiben, vieleicht weiß ich dann schon, ob ich mal wieder nach Hannover komme.

Viele Grüße aus dem Hamburger Umland sendet

Corinna (Wöhrl)


Liebe Mitforschende,

ich habe erfahren, dass eine für mich wichtige Patientenakte der Privaten Heil- u. Pflegeanstalt Ilten (Warendorff) aus dem Jahre 1938 ermittelt werden konnte, aber lediglich die Möglichkeit besteht, diese im Lesesaal nach Anmeldung bei Arcincys und Vorbestellung abzufotografieren, da das Fotoarchiv überlastet ist und der Bestand, in dem sich die Akte befindet, unter Datenschutz steht (wenn auch nicht der Vorgang selber) u. daher nicht direkt angefordert werden kann.

Mein Problem ist, dass ich - bedingt durch ein Handicap und ohne ein Auto - kaum eine Möglichkeit finden werde, dort hinzufahren. Deshalb wage ich hier mal die Frage, ob vielleicht jemand aus dem Bereich Hannover dort etwas zu erledigen hat und mir den Gefallen tun könnte, diese Fotos zu machen. Ich würde mich gerne an etwaigen Fahrtkosten beteiligen oder auch anderweitig gerne behilflich erweisen, wenn ich kann. Es besteht auch keinerlei Eile, der Termin kann im NLA vorgeschlagen werden.

Näheres bei Interesse gerne per PN, vielen Dank und LG

Nicole

Hallo, Nicole,

Ich denke, es findet sich sicherlich jemand, der helfen kann.
Aber Sie sollten folgendes bedenken:

Meine Erfahrung bzgl Akten, die dem Datenschutz unterliegen sind, dass man nur dann rankommt (auch Sie!!) , wenn man schriftlich belegen kann, dass man ein „berechtigtes Interesse“ hat, d.h. dass man ein enger Verwandter ist (Kind, Enkel usw). Das wird sicherlich besonders streng gehandhabt, wenn es sich um Akten mit medizinischem Hin tergrund handelt, wie in Ihrem Fall. das finde ich auch in Ordnung.

Ich bin sicher, dass Sie auch dann Ihr „berechtigtes Interesse“ belegen müssten, wenn Sie selbst ins Archiv fahren könnten, nur ein Personalausweis genügt da wohl nicht. Meine Empfehlung, je nachdem um welchen Verwandten es sich handelt. Z. B. bei einem Grossvater: Ihre Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde der Eltern mitnehmen, damit wäre die verwandtschaftliche Beziehung zum Grossvater in der Akte ausreichend belegt.
Solch eine gute Vorbereitung für den Archivbesuch kommt auch immer gut beim Archivmitarbeiter an. :slight_smile:

Daraus ergibt sich auch, dass ich Ihnen raten würde, vorab mit dem Archiv zu klären, ob Sie die Einsicht in diese dem Datenschutz unterliegende Akte an eine dritte familienfremde Person delegieren dürfen u ob dafür eine schriftliche Vollmacht notwendig ist, damit Ihr Helfer(in) nicht umsonst zum Archiv fährt. Vielleicht genügt ja auch eine Vollmacht-Email von Ihnen an das Archiv.

Mit der von mir empfohlenen Vorgehensweise habe ich es übrigens vor einiger Zeit ohne Probleme geschafft, von einem Nachlassgericht das Testament meines Grossvaters zu bekommen, der in den 1960er Jahren gestorben ist.

Leider kann ich Ihnen nicht helfen, ich wohne in der Nähe von Hamburg, aber ich wünsche Ihnen viel Erfolg u drücke die Daumen, dass Sie an die gewünschte akte rankommen.

Viele Grüße
Ingrid

Betr. Testament

Hallo Ingrid,

das hört sich sehr interessant an. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass solche relativ junge Testamente problematisch zu bekommen sind, da meistens Personen mit Daten genannt werden, die den normalen Schutzfristen unterliegen.

Du musstest aber ganz normal nachweisen, dass du ein „berechtigtes Interesse“ hast?

Die Geburtsurkunde einer Tante darf man nicht anfordern, da es keine direkte Linie ist, aber bei einem Testament läuft es anscheinend unter dem Mantel der Familie und dann ist es möglich.

In dem Testament wurden auch Personen mit Schutzfristen genannt?

Immer wieder gibt es bei den Sterbeeinträgen Hinweise auf Testamente. Die könnten Nachkommen anfordern, um den Verbleib der anderen Verwandtschaft zu ermitteln.

Diese wirkliche Möglichkeit hatte ich bisher noch nicht so gesehen.

Viele Grüße Günter (Bassen)

Liebe Ingrid,

ich bedanke mich sehr für Ihren hilfreichen Tipp und das nette Schreiben. Es ist doch immer wieder großartig, wenn LeserINNen auf diese Weise mitdenken, besonders, wenn man wie ich

noch recht neu in diesem Geschäft ist :slight_smile: und wie ich sehe, auch für Günter Bassen als Hase in bestem Alter ebenfalls sehr interessant ;-).

Sie haben recht: Ich werde mich im Vorwege diesbezüglich absichern und dem NLA eine entspr. Anfrage senden. Meine Auskünfte stammen zwar nach ‚Zwischenstationen‘ in der Klinik sowie

einer Gedenkstätte direkt aus einer Antwort aus dem Archiv, aber hier war nicht von evtl. erforderlicher Vollmacht oder anderen Nachweisen die Rede. Man sprach aber vom ‚Großonkel‘ und da dieser

ja bereits 1938 dort verstorben ist, ist der Datenschutz für dessen Akte definitiv abgelaufen, jedoch nicht für den Bestand ‚drum herum‘.

Ein schönes Wochenende aus der Nordheide wünscht

Nicole R.

-----Original-Nachricht-----

Hallo, Günter,

der Einfachheit halber setze ich meine Antworten (MIT GROSSBUCHSTABEN) auf Deine Fragen in Deinen Text ein:

Du musstest aber ganz normal nachweisen, dass du ein „berechtigtes Interesse“ hast?

ICH HABE GLEICH MIT MEINER SCHRIFTLICHEN ANFRAGE DIE ERWÄHNTEN UNTERLAGEN UND INFOS BEIGEFÜGT, MAN HAT DIESE NICHT VON MIR ANGEFORDERT. DAS MEINTE ICH IN MEINER ERSTEN MAIL MIT „GLEICH ZU BEGINN DEN WIND AUS DEN SEGELN NEHMEN“. ICH GLAUBE, DASS DER BEARBEITENDE BEAMTE / ARCHIVAR ES DANN LEICHTER HAT ZU ENTSCHEIDEN, OB ES HINSICHTLICH DES DATENSCHUTZES PROBLEME GEBEN KÖNNTE. ICH HOFFTE, DASS MAN DANN MEINEM ANLIEGEN GEGENÜBER OFFENER IST.

ICH HALTE ÜBRIGENS NICHT VIEL DAVON, SOLCHE ANFRAGEN TELEFONISCH ZU MACHEN, DAMIT HABE ICH KEINE GUTEN ERFAHRUNGEN GEMACHT. ICH ERLEDIGE DAS IMMER SCHRIFTLICH PER POST, DANN BEKOMMT MAN AUCH EINE ANTWORT.

DAS TESTAMENT MEINES OPAS WAR ZIEMLICH EINFACH UND PROBLEMLOS: MEINE MUTTER UND IHRE SCHWESTER (OPAS TÖCHTER UND EINZIGE KINDER, SIEHT MAN VOM VERMISSTEN SOHN AB) WAREN DIE ERBINNEN, DA MEINE OMA BEREITS TOT WAR. ICH KÖNNTE MIR ABER VORSTELLEN, DASS ES TESTAMENTE GIBT, DIE KOMPLEXER SIND (UNEHELICHE KINDER, MEHRERE EHEN; ZAHLREICHE ERBEN, DIE TEILS UNBEKANNT SIND, AUSGEWANDERT USW.) DAS WÄREN DANN VIELLEICHT FÄLLE, WO MAN AUCH MIT MEINER TAKTIK NICHT WEITER KOMMEN KÖNNTE. ABER EIN VERSUCH IST ES IMMER WERT.

Die Geburtsurkunde einer Tante darf man nicht anfordern, da es keine direkte Linie ist, aber bei einem Testament läuft es anscheinend unter dem Mantel der Familie und dann ist es möglich.

In dem Testament wurden auch Personen mit Schutzfristen genannt?

JA, MEINE TANTE (DIE SCHWESTER MEINER MUTTER) WURDE IM TESTAMENT GENANNT (S. OBEN), EINE GEBURTSURKUNDE VON IHR HABE ICH ABER NICHT ANGEFORDERT ODER BEIGEFÜGT, SONDERN NUR IHRE GEBURTS- UND STERBEDATEN GENANNT.

NICOLE, ES WÄRE SCHÖN, WENN SIE SPÄTER MAL BERICHTEN, WIE ES IM STAATSARCHIV IN HANNOVER GELAUFEN IST. DAS WÜRDE MICH AUCH INTERESSIEREN, DENN IN IHREM FALL KOMMT JA NOCH DAZU, DASS SIE EINE ANDERE PERSON BEAUFTRAGEN WOLLEN. MIT DIESER VARIANTE HABE ICH NOCH KEINE ERFAHRUNG GEMACHT.

HERZLICHE GRÜSSE

INGRID

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Liebe Forschende,

es ist ein großer Unterschied, ob es um Patientenakten oder andere datenschutzrechtlichen Belange geht. Ich stimme aber zu, das es eine Vollmacht nicht schaden kann.

Blockzitat

In jüngerer Zeit wurde aber vermehrt öffentliche Kritik an der daraus resultierenden und durch Gerichtsentscheidungen bestätigten restriktiven Praxis der Archive geübt. Eine Petition an den Deutschen Bundestag, die Diskussion um das Münchener Gedenkbuch für die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Erkenntnisse aus einer Konferenz der Kulturstaatsministerin zum Thema „Gedenken und Datenschutz“ haben mit zu einer Neubewertung der Frage beigetragen.

Das Gutachten des früheren Vizepräsidenten des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ehrhardt Körting, aus dem Jahr 2014, kam ebenfalls zu dem Schluss, dass durch Wiedergabe von Namen, Geburts- und Sterbedaten der Opfer keine schutzwürdigen Belange der Angehörigen verletzt würden. Einer gesetzlichen Schutzfrist unterliegen die personenbezogenen Akten des Bestands R 179 ohnehin nicht mehr.

Nach intensivem fachlichen Austausch und vor dem Hintergrund des breiten Einvernehmens darüber, dass im Zeitalter der Inklusion die Opfer der NS-Euthanasie nicht länger verschwiegen werden dürfen und ein liberalerer Umgang mit den archivischen Quellen zur NS-„Euthanasie“ im Interesse der wissenschaftlichen und familiengeschichtlichen Forschung geboten ist, hat sich das Bundesarchiv zur Veröffentlichung der Erschließungsdaten entschlossen. Die Nutzung der einzelnen Akten, die sensible Krankenunterlagen enthalten können, muss allerdings weiterhin einer sorgfältigen Prüfung und Güterabwägung im Einzelfall unterliegen.

Blockzitat
Quelle: Bundesarchiv Internet - Bundesarchiv erleichtert Recherche nach Opfern der NS-„Euthanasieverbrechen“

Ich möchte darauf hinweisen, das in diesen Akten sehr sensible Sachen stehen und so mancher Angehöriger durch diese Tatsachen sehr belastet wurde. Derjenige, der das abfotografiert, sollte sich dessen bewusst sein. Es kann mitunter auch für Forscher, die keine Angehörigen sind, sehr belastend sein.

Da ich mich im Arbeitskreis zur Erforschung der NS-Euthanasie und Zwangssterilisation engagiere, erfahre ich von Gedenkstätten, das es nicht immer leicht für Angehörige ist mit den dort enthaltenen Informationen umzugehen.
Meist enthalten die Akten Gewichtskurven, wenige Sätze zur Person, die sehr negativ wertend sind und selten sind Briefe von Angehörigen enthalten. Die Erwartung an so eine Akte sollte nicht allzu hoch gehängt werden, dennoch kann sie Infos enthalten, die richtig weh tun.

Ich wünsche dir, das es keine schockierende Infos enthält, die du nicht erwartet hast.

Viele Grüße

Inga

Liebe Inga,

ich bedanke mich sehr herzlich für dein sehr informatives und ja - auch bewegendes - statement. Wir hatten ja hinsichtlich dieser Angelegenheit bereits vor einigen Wochen korrespondiert.

Mir geht es auch darum, dass diese Zeit der Unmenschlichkeit niemals in Vergessenheit gerät und daher begrüße ich es sehr, wenn seitens der Institutionen keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden, die die ohnehin nicht gerade einfache Aufklärung erschweren und so eine späte Würdigung Betroffener möglich wird. Ich danke dir auch sehr für deinen Hinweis auf denkbare Belastungen, die durch die Sichtung entstehen könnten, er ist berechtigt. Im Falle von Corinna habe ich keine Zweifel, dass ihr die Tragweite bewusst ist.

Ich habe durch die Kulturhistorikerin Frau Dr. Engelbracht den Beweis erhalten, dass die zwei Jahre jüngere Schwester des Großonkels 1944 definitiv ein Euthanasieopfer war und werde dem weiter nachgehen, d. h. Recherchen im Bundesarchiv anstellen, ob sie vielleicht ebenfalls vorab in einer Psychatrischen Einrichtung war. Was den Großonkel betrifft, wurde mir glaubhaft von der Gedenkstätte versichert, dass er tatsächlich bereits 1930 erkrankt war und es aufgrund des Sterbedatums im Sommer 1938 mehr als unwahrscheinlich ist, dass es kein natürlicher Tod (natürlich unter den damals gegebenen Bedingungen in Kliniken, wo z. B. Pneumonien keine Seltenheit waren) und die sog. Hungerkost noch nicht eingeführt war. Ich hege die Hoffnung, mit der Akte vielleicht entscheidende Hinweise nicht nur auf den Krankheitsverlauf sondern auch auf die Familiengeschichte zu erhalten und somit den Fall der Großtante vielleicht weiter beleuchten zu können. Daran hat auch Frau Dr. Engelbracht Interesse.

Ich werde berichten.

DANKE und LG

Nicole

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Liebe Nicole,

ich hab bei dir keinen Zweifel, da ich mich an unser Gespräch erinnere. Ich wollte es für Mitlesende zu bedenken geben, die sich mit der Materie noch nicht so beschäftigt haben.

Ich würde mich sehr freuen zu hören, wie deine Forschungen weiter gehen. Manchmal haben wir so wenig in der Hand, da so viele Akten vernichtet wurden.

Es freut mich, das die Einrichtung an der Aufklärung Interesse hat. Das ist auch heute nicht selbstverständlich. Einige mauern bis heute.

Ich freu mich dann auf deinen Bericht.

Liebe Grüße

Inga

Liebe Corinna, Ingrid, Inga und lieber Günter,

ich habe sehr schnell Antwort aus dem NLA erhalten, die natürlich exakt auf meine nicht mehr dem Datenschutz unterworfene Anfrage abgestimmt ist, aber durchaus hilfreich sein kann. Hier in Auszügen (die dazugehörigen Daten habe ich an dieser Stelle ausgespart).

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!

Nicole


Sehr geehrte Frau Reents,

da die Patientenakte keinen Zugangsbeschränkungen mehr unterliegt, braucht Ihre Bekannte für de-
ren Nutzung bzw. Selbstreproduktion keine Vollmacht von Ihnen. Wenn sie sowieso selbst in Hanno-
ver recherchieren möchte, müsste sie sich in unserem Archivinformationssystem Arcinsys registrieren und dort einen Nutzungsantrag stellen – Sie selbst müssen das dann nicht. Sofern das Thema, zu dem
Ihre Forschungskollegin selbst recherchiert, nichts mit dieser Patientenakte inhaltlich zu tun hat, ist es
allerdings ratsam, zwei Nutzungsanträge zu stellen. Sollte es sich dagegen auch um Familienforschung
handeln, reicht einer.

Da vermutlich auch im kommenden Jahr eine Benutzung nur nach Voranmeldung möglich sein wird,
müsste Ihre Bekannte einen entsprechenden Termin telefonisch oder schriftlich vereinbaren Danach
kann sie die übrigen Akten über Arcinsys bestellen, während sie die oben erwähnte Patientenakte
per Email bestellen müsste, am besten mit Angabe des Besuchstermins und, wie*
meine Kollegin schon schrieb, möglichst mindestens 5 Tage vor dem Termin, da die Akte erst aus
unserem Außenmagazin in Pattensen nach Hannover transportiert werden muss und unser Dienst-
wagen nicht jeden Tag fährt.

Bitte beachten Sie, dass eine Nutzung von Archivalien im Nds. Landesarchiv zu privaten Zwecken im
Lesesaal mit einer Gebühr von 10 Euro/Tag verbunden ist, siehe https://nla.niedersachsen.de/start-
seite/benutzung/benutzungsgrundlagen/welche-bestimmungen-gelten-fuer-die-benutzung-
85886.html.

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