Quelle:
"Geschichte der freien Standesherrschaft,
der Stadt und des landr�tlichen Kreises
Gross Wartenberg" von Joseph Franzkowski
(Weihnachten 1911)
Fortsetzung vom 06.02.2003
...Die gro�en Vorteile, welche der Landmann urspr�nglich bei
Auslegung der D�rfer zu deutschem Recht geno�, waren nicht
von Bestand. Seine Freiheiten gingen mit der Zeit meist
verloren, neue Lasten und immer gr��ere Geld- und
Getreidezinsen und Dienste wurden ihm auferlegt. Wenn man
wei�, wie ansehnlich das war, was der Landesherr unter dem
Namen des Geschosses und M�nzgeldes erhob und in der Regel
dasselbe zugleich mit den Obergerichten zuweilen �ber Hals
und Hand, ja mit dem Rechte zu h�ngen und zu blenden,
verpf�ndete und verkaufte, so begreift man, wie nach und nach
die Bauern, nunmehr wirklich Gerichtsinsassen und bald
Untertanen des Obergerichtsherrn von diesem, der so viel von
Ihnen zu erheben und �ber ihr Wohl und Wehe in seiner Hand
hatte, anf�nglich bitt- und ausnahmsweise veranla�t, dann
gewohnheitlich gen�tigt, endlich durch vom Herrn aufgenommene
Grundb�cher (Urbarien) dazu verpflichtet, immer weiter bis zur
Gutsh�rigkeit, ja Leibeigenschaft herab gedr�ckt werden
konnten. Dazu kamen sp�ter noch Laudemien, Mark- und
Z�hlgroschen.
Zu den Lasten, denen die b�uerlichen Besitzer in den Zeiten
der Leibeigenschaft und H�rigkeit au�er den Natural- und
Geldleistungen insbesondere noch unterworfen waren, geh�rten
die Roboten, pers�nliche Dienstleistungen gemeiner Art, welche
b�uerliche Besitzer entweder ganz unentgeltlich oder doch nur
gegen eine in der Regel unverh�ltnism��ig geringe Verg�tung
ihren Grundherrn schuldig waren. Sie bestanden in den
verschiedensten Spann-, Hand-, Wacht-, Bau-Diensten,
Boteng�ngen etc. Spanndienste konnten selbstverst�ndlich nur
von bespannten Wirten verlangt werden; Handdienste leisteten
meist diejenigen, welche keine Anspanng�ter (Pferde und Ochsen)
besa�en. Das notwendige Arbeitsger�t mu�te der Verpflichtete
mitbringen.
...Das Ma� der Roboten war nicht �berall dasselbe; es hing
haupts�chlich vom Bed�rfnis der Bewirtschaftung jedes einzelnen
Gutes und vom rechtsverj�hrten Herkommen ab.
Diese Verschiedenheit konnte einen keineswegs gedeihlichen
Einflu� aus�ben. Bedr�ckung auf der einen, Unzufriedenheit und
Erbitterung auf der anderen Seite gaben Anla� zu best�ndigen
Klagen.
...W�hrend und nach dem 30 j�hrigen Kriege, da viele D�rfer
verw�stet, viele Felder in W�lder verwandelt waren, viele
Bauerg�ter ihre Eigent�mer verloren hatten, zogen die Besitzer
der Ritterg�ter die besten Grundst�cke ein und vereinigten sie
mit ihren Vorwerken, gr�ndeten wohl auch, was mehrfach geschah,
neue Rittersitze, gaben herbeigezogenen Ansiedlern nicht mehr
ganze Bauerg�ter, sondern setzten nur G�rtner oder H�usler aus,
weigerten sich obendrein die Lasten der eingezogenen G�ter zu
tragen und w�lzten dieselben den Untertanen zu, die jetzt mit
doppelter Anstrengung die vergr��erten bezw. vermehrten
Besitzungen ihrer Grundherrn bearbeiten mu�ten. Dies war �berall
dort der Fall, wo wir heut noch entweder gar keine oder nur sehr
wenige Bauerg�ter, daf�r aber viele G�rtner- und H�uslerstellen
finden. - Die Mehrzahl des Landvolkes lebte in j�mmerlichen
Zust�nden. Konnte es denn aber anders sein? War es dem an die
Scholle gebundenen, dem Gutsherrn zu unangemessenen Diensten
verpflichteten, in f�rmlicher Leibeigenschaft gehaltenen,
gleichsam zum lebenden Inventar der Herrschaft geh�renden
Landmanne m�glich, sich zu wirtschaftlicher Selbst�ndigkeit
zu erheben?!..."