Lieber Manfred,
l�sst sich aus der Formulierung des Heiratseintrags und "Betitelung"
schliessen, dass die Brautleute dem Pfarrer pers�nlich bekannt waren?
das darf man aus diesem Eintrag schliessen, denn sonst h�tte er kaum honestus und virtuosa geschrieben.
Wenn das in zeitgen�ssische Sprache �bersetzt werden soll, w�rde ich "der ehrenwerte J�ngling" und die "tugendsame Jungfer" vorschlagen. Das sind die traditionellen Benennungen, die Hochzeitslader auf dem Land gern gebrauchten.
Sie waren in Spabr�cken nicht (lange) ans�ssig. Dort gibt es ausser dieser
Heirat keinerlei verwandte Kirchenbucheintr�ge.
Wenn die Leute aus Spabr�cken waren hat der Pfarrer das anscheinend vermerkt, siehe Eintrag darunter.
Der Christoph Juncker den ich suche, war Wanderhirte und sp�ter Feldsch�tz.
Wie mussten damals eigentlich nicht bekannte Brautleute den Pfarrern ihre
Identit�t nachweisen?
Nicht am Ort bekannte Heiratswillige, oder solche, die aus anderen Orten stammten, mussten ein Taufzeugnis und in kath. Pfarreien eine Dimissio ihrer eigenen Pfarrei beibringen. Bei reformierten Protestanten ist mir bekannt, dass das Aufgebot in der Pfarrei der Trauung und in der/den Heimatpfarreien gemacht werden musste.
Wie wurden Mischehen im Kirchenbuch gekennzeichnet? War es Zwang im
Heiratseintrag selbst zu erw�hnen, wenn einer der Brautleute die Konfession
wechselte?
Konversion: Ich kenne bisher nur einen Fall in meiner Familie, wo 1785 in K�ln ein frz.-ref. Mann katholisch wurde, damit er heiraten konnte. Der Pfarrer hat das im Heiratseintrag festgehalten, wenn er auch aus Unkenntnis schrieb, dass der Mann vom "Lutheranismus" zum Kath. Glauben �bergetreten w�re.
Gr�sse aus Frankreich
Colette (llorca)
www.llorcahome.org