Hallo Joachim,
die Auskunft die Du erhalten hast, das aus Datenschutzgr�den nicht die
M�glichkeit
besthet diese Karten durch einen Ortsans�ssigen korrigieren zulassen ist
richtig.
Denn auf diesen Karten stehen Leute drauf die evtl heute noch Leben k�nnten.
Die
Schutzfristen f�r personenbezogene Daten betragen 10 Jahre nach dem Tod oder
100
Jahre nach der Geburt. Deshalb darf normalerweise. wenn ein Normalb�rger in
ein
Archiv geht oder �hnliches er nicht selbst nachschauen, sondern die
Mitarbeiter
erledigen diese Aufgabe.
Was die falschen Angaben betrifft, selbst in einem Kirchenbuch habe ich
schon viele
Unstimmigkeiten entdeckt.
Wir, das Staatsarchiv Leipzig besitzen selbst so etwas in der Art. Die
Leipziger
Einwohnermeldekartei. Sie ist in den 50 ziger Jahren auch einfach so
�bernommen
worden, wie Du es beschreibst. Heute wie fr�her auch lagert sie in
"Schuhkartons"
mit Buchstaben vorn drauf und ist nach dem phoentischen Alphabeth sortiert,
wobei in
sich die Ordnung nach Rufnamen geht. Es gibt Kartons, die hei�en Nachtrag
oder
VErzug das sind die Karten, die aussortiert und noch nicht vernichtet
worden, denn
leider ist nach einer bestimmten Anzahl von Jahren jeder "rausgeflogen".
Vielleichst verstehst Du die Reaktion ein bisschen besser, denn Du w�rst
sicher
nicht erfreut, wenn Du w�sstet, das irgendein Genealoge im Einwohnermeldeamt
sich
deine pers�nlcieh Familiendaten anschaut.
MFG Anne