Herr Klemm. Urheberrecht an Kirchenbüchern

kommt es mir nur so vor oder haben Sie auch gerade

U.-Recht und

E.-Recht vertauscht?

Nein.
Denn
Zitat

"""Wenn sich aber jemand den Inhalt eines Kirchenbuches auf
andere Weise bereits verschafft hat, z.B. in dem ihm die
kompletten Mikroverfilmungen als fiches vorliegen, kann
besagter Kirchenvorstand nicht verhindern, dass diese Daten
publiziert wertden, weil es hier nur um das Urheberrecht und
nicht um das Eigentumsrecht geht.""