Heirat einer Unehelichen

Liebe Listenteilnehmer,

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe folgende Situation:
Eine unehelich geborene Frau heiratet vor 1800 einen Mann.
Wo ist mir unbekannt.
Der Heimatort der Frau ist ein Dorf im heutigen Thüringen.
Die Trauung ist aber nicht im dortigen Kirchenbuch verzeichnet.
Die Herkunft des Mannes ist mir bisher auch unbekannt. Der
Familienname des Ehemannes ist zu dieser Zeit in Thüringen unbekannt.
Das Ehepaar bekommt 2 Kinder 1800 und 1802 im Heimatort der Ehefrau.
Die katholischen Taufurkunden der Kinder liegen mir vor.
Die beiden Eheleute sterben 1813 und 1820 ebenfalls in diesem Ort.
Die Sterbeurkunden habe ich auch vorliegen.
Meine Frage:
Mußte eine unehelich geborene Frau zum Heiraten ihren Heimatort
verlassen?
Ich denke an die Fornikantentrauung bei schwangeren Frauen.
Wo hatten sie die Möglichkait zu heiraten? Im Nachbarort oder in
der nächst größeren Stadt?
Gab es in Deutschland unterschiedliche Regelungen?

Viele herzliche Grüße

Marie-Louise Fehlhammer