Heimatschein 1858

Hallo,
Ich habe in meinem Bestand einen Heimatschein aus dem Jahre 1858, der
wohl irgendwie das Betreiben eines Braugewerbes für 5 Jahre genehmigt
(das habe ich mir aus den von mir entzifferbaren Brocken
zusammengereimt). Vielleicht könnt Ihr euch den Schein mal ansehen und
mir eventuell weiterhelfen. Habe ihn eingescannt und unter
http://www.borecki.net/pages/fragen/Heimatschein.htm hochgeladen. Mein
Problem ist insbesondere der letzte Teil des Scheines, da dort ziemlich
viel ziemlich eng geschrieben ist.
Danke,
Stephan Borecki

Hallo Stephan,

sofern ich meiner Neudeutsch/Kurrente-Handschrift �bersetzungsliste trauen
kann, bin ich zu einem recht
guten Ergebnis gekommen. Vorweg m�chte ich sagen, dass 1858 nicht das
Erscheinungsjahr des Scheines
sondern das Geburtsjahr des Wladislaus Borecki. Auf dem Schein ist das Datum
17.Mai 1884 vermerkt,
was mit der Tatsache, dass in dem Schein das Deutsche Reich (gegr. 1871)
erw�hnt wird, besser hinkommt :wink: Kleiner Tipp: Falls Du weitere Fragen
speziell zu Posen oder Wreschen, das auch in der Provinz Posen (s.u.) lag,
kannst Du dich auch an die Mailingliste bzw. Seite www.posen-l.com wenden
(Englisch). Eine dt. Posen-Liste gibt es m.e. noch nicht.

Nun die "�bersetzung":

                                      "Deutsches Reich.

                                    K�nigreich Preussen.

                                        Heimathschein.

Von der unterzeichneten Regierung wird dem Braumeister Wladislaus Borecki
aus Wreschen,
Kreis Wreschen, geboren den [Loch)]. Mai 1858

zum Zwecke des Aufenthalts im Auslande hierdurch bescheinigt, dass
d[ieser?]. selbst. und zwar
durch .......... die Eigenschaft als Prau� [Preu�?] besitz[t].
Gegenw�rtige Bescheinigung gilt nur f�r die Dauer von f�nf Jahren. *)

Durch diese Fristbestimmung werden jedoch die Bestimmungen der Vertr�ge
nicht ber�hrt, welche deutscherseits wegen �bernahme von Angeh�rigen oder
vormaligen Zugeh�rigen des Deutschen Reichs
mit anderen Staaten abgeschlossen worden sind.

Posen, den 17ten Mai 1884

(Stempel)

K�niglich Preussische Regierung.

(Unterschrift)

No: 3013/84:IA.

*) Deutsche, welche dass Bundesgebiet verlassen und sich zehn Jahre lang
ununterbrochen im Ausland
befinden, verlieren dadurch ihre Staatsangeh�rigkeit. Die vorbezeichnete
Frist wird von dem Zeitpunkte
des Austritts aus dem Bundesgebiet oder, wenn der Austretende sich im
Besitze eines Reisepapieres oder
Heimaths scheines befindet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieses Papieres
an gerechnet. Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matrikel
eines Kaiserlichen Konsulats. Ihr Lauf beginnt [..?..] mit
dem auf der L�schung in der Matrikel folgenden Tage.
Der hiernach eingetretene Verlust der Staatsangeh�rigkeit erstreckt sich
zugleich auf die Ehefrau und die unter v�terlicher Gewalt stehenden
minderj�hrigen Kinder, soweit sie sich bei dem Ehemanne, der ziehungsbereite
Vater, befinden.
(Z. lt. des Gesetzes vom 1. Juni 1840 �ber die Erwerbung und dem Verluste
der Bundes- und Staatsangeh�rigkeit, Bundesgesetzblatt Seite 355/:)"

Hoffe ich konnte Dir damit helfen.

Mit freundlichen Gr��en,

Nils Sch�tte

Hallo Nils,
danke für den Hinweis, dafür reichte meine Lesefähigkeit dann aber doch
ganz knapp noch :-). Das Datum war nur leider ein Schnellschuß, da ich
diesen Schein wegen der Leseprobleme immer als ziemlich mistig
betrachtet habe. Gestern dachte ich mir, dass ja vielleicht jemand aus
der Liste ihn transkribieren kann und habe dann, statt ihn noch mal zu
überfliegen in guter alter Geburts- und Heiratsurkundenmanier das Datum
von ganz oben genommen...shit happens :slight_smile:
Danke für die Übersetzung und schönen gruß aus Kiel,
Stephan