Heimatrecht

ein freundliches Hallo in die Runde,

nachdem die Pfalz bayerisch wurde, konnte das Heimatrecht in der Pfalz nach "Artikel III der Verordnung vom 9. August 1816" erworben werden. Dieses Gesetz wurde von den Gemeinden bis 1868 angewendet.
Wer kennt den Wortlaut des Gesetzes? Im Internet wurde ich nicht fündig.

ich wünsche eine weiter friedvolle Adventszeit und grüße die Familienforscher herzlich

Werner (Esser)

Hallo Herr Esser,
eine Antwort kann ich dazu nicht geben, aber eine Frage fiel mir ein:

Heißt "erwerben" käuflich erwerben ? Ich habe nämlich von Rumbacher Bürgern gehört, die sich hier "eingekauft" haben sollen. Weiß aber nicht zu welcher Zeit und gegen wie viel.

Heute kriegen anderorts Neubürger Geld für´s Zuziehen :-))

Gruß,
Andrea

Hallo Werner,

das Amtsblatt von 1816 habe ich noch nicht gefunden. Allerdings wird der Art. 3 im folgenden Buch auf der Seite 42 zitiert:

http://books.google.com/books?id=yMpAAAAAcAAJ

Viele Grüße

Andreas (Job)

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