Guthe rüchtiek

"Irmi Gegner-Sünkler" <gegner-suenkler@t-online.de> schrieb:

Guten Morgen -

In einem Erbkauf-Dokument des Amtes Balga von 1661 werden zwei Töchter
erwähnt - in einem Zusammenhang, den ich nicht genau deuten kann. Es
klingt für mich so, als hätten sie das Gut ohne Einverständnis der
Eltern verlassen und deshalb nun keinen Anspruch mehr auf ihr Erbe.

"Weil die Zwey Schwestern
Anna und Regina auß dem guthe rüchtiek? contentiret sindt,
so daß sie keine Zuschüsse und anforderungen heben können;

Hallo Irmi,

ob die Schwestern ein Gut verlassen haben weiß ich nicht. Das Wort >guthe< bedeutet hier wahrscheinlich nur >gut<.

Im Buch >Platt=Deutsches Wörter=Buch< nach der alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart von Johann Carl Dähnert, Professor in Greifswald, Stralsund 1781, heißt es:

Rucht. Rüchte. für Das Gerücht. Geschrey. Gode rüchte. Ein ehrlicher Name.

Also bedeutet es wohl, dass Anna und Regina vom guten Ruf (Namen) ausgeschlossen sind und daher keine Ansprüche geltend machen können. So etwas soll es heute auch noch geben.

Viele Grüße

Heinz (Muhsal)