Hallo Freunde,
mich bewegt folgendes Problem:
Der 1409 erwaehnte Bauer Heincze Behem (B�hm) kaufte zusammen mit seiner
ehelichen Hausfrau Jutta ein Gut in Wey�en Stein (Wei�stein), siehe auch
http://www.boehm-chronik.com/forschung/erwaehnungen1409.htm
War es zu dieser Zeit ueblich, die Ehefrau in die Kaufurkunde mit
aufzunehmen?
Was koennte der Beweggrund gewesen sein?
Meines Wissens waren doch die Ehefrauen in Eigentumsfragen vor allem in
der laendlichen Bevoelkerung im Mittelalter und auch nachher doch
ziemlich rechtlos.
Viele Gruesse aus Upstate New York,
Guenter