Hallo in die Runde,
bei uns kam jetzt die Frage auf:
Eine Person ist 1970 verstorben, hatte 1940 geheiratet und wurde 1915
geboren.
Aus dem Sterbeeintrag geht leider nicht der Vater hervor (nur die Ehefrau)!
Wir wissen nicht, wer der Vater ist. K�nnen wir im Sterberegister des Standesamt (Nr. haben wir auch) nachfragen
oder nicht?
Bekommen wir eine Auskunft? Die 110 Jahres - Frist (Geburt) ist nicht erf�llt ebenso ist die 80 Jahre -
Eheschlie�ungsfrist ist nicht erf�llt.
Erf�llt ist die 30 j�hrige Frist nach dem Tod.
Ich werde sicherlich kein Einzelfall sein, bei dem sich die Termine
�berschneiden.
Was meint Ihr, gibt es die M�glichkeit an den Geburtseintrag im Standesamt
zu kommen?
HERZLICHEN DANK aus eine Antwort freue mich schon sehr.
Mit freundlichen Gr��en,
Magdalena (Huck)
Hallo Magdalena
Ich habe gestern die Erfahrung gemacht,das nein.
Ich wollte die Geburtsurkunde des Halbbruders meines Vaters aus
unserem Ort.Er galt im 2 WK als vermisst.Jetzt sind Briefe
aufgetaucht die belegen das er 1953 noch in Frankreich gelebt hat.
Er hatte keinerlei Nachkommen und muss etwa 1922 geboren sein.
Der Standesbeamte verwies mich auf die 110 Jahrfrist,da er nicht f�r
Tod erkl�rt worden ist.
Aber es gibt nicht nur Paragaphenreiter,ich w�rde es einfach versuchen,
da ich auch andere erlebt habe.
gruss Dieter
Hallo!
30 Jahre nach Tod des �letzten Beteiligten�
Eine weitere M�glichkeit der Benutzung er�ffnet jetzt � 62 Abs. 3 PStG: Vor Ablauf der Fristen reicht ein /berechtigtes Interesse/ (wie etwa Familienforschung) auch au�erhalb des Kreises der n�chsten Angeh�rigen aus, wenn seit dem Tod des /zuletzt verstorbenen Beteiligten/ 30 Jahre vergangen sind. /Beteiligte/ sind danach:
* Beim Geburtsregister: Die Eltern und das Kind
* Beim Heiratsregister: Beide Ehegatten (bzw. Lebenspartner)
* (Beim Sterberegister gilt mit dem neuen Gesetz ohnehin eine Frist
von 30 Jahren)
Gru�
Dirk (Scharff)
Magdalena Huck schrieb: