Hallo alle zusammen,
in einem Kirchenbucheintrag aus dem Jahre 1810 wird
in einem Aufgebot der Bräutigam als "Großspänner auf dem hiesigen
Domaineamt" näher bezeichnet.
Was war denn ein Großspänner und was war ein Domaineamt?
Schon jetzt ein Dankeschön für jegliche hilfreiche Erklärungen
MfG
Hans-Jürgen