Grenzsteine an den ehemaligen Gutsgrenzen

Moin aus Bredenbek,

an den ehemaligen Grenzen der Güter stehen an den Straßen und Wegen bei uns
in der Gemeinde überall Markierungssteine.
Ich bin dabei, diese nach und nach frei zu legen, zu reinigen und die
Schrift mit Steinfarbe nachzuzeichnen.

Auf einem Stein steht z.B. „Neunordseer Wegescheide“, auf der Rückseite
„Bredenmoor“, auf einem anderen „Georgenthaler Gebieth“ und auf der der
Rückseite „Bredenbek“. Dass diese Steine an den ehemaligen Gutsgrenzen auf
gestellt wurden, ist schon klar. Aber haben sie heute noch eine Bedeutung?

Jetzt kam dabei die Frage auf, wann und wozu wurden diese Steine
aufgestellt? Hat das evtl. etwas mit der "Wegeverordnung für die Herzogtümer
Schleswig und Holstein" des Dänischen Königs von 1842 zu tun?
Wer kann mir dazu einen Tipp geben oder hat eine Idee dazu?

Mit freundlichen Gruß
Ha-We (Hamann)

Moin nach Bredenbek,

ich empfehle eine Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbeh�rde des Kreises Stormarn:
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=135

Da w�re dann auch zu kl�ren, inwieweit Deine Initiative zur Nachzeichnung der Steine unterst�tzt werden kann. Ich erinnere, dass vor einigen Jahren jemand die historischen Grenzsteine nachgemalt hatte, das gab reichlich �rger, da es nicht fachgerecht ausgef�hrt war.

Viele Gr��e

Sabine

Vielleicht eine Antwort
Die Strassenordnung des Königreich DK von etwa 1792 habe ich auf einem Umweg kennengelernt, und ich setze im folgenden voraus, das die Wegeverordnung S-H-L 1842 nach denselben Prinzipien entworfen wurde

Der Umweg: wenn man im Königreich nach Erbschaftssachen sucht, die einen Überblick über Vermögen des Verstorbenen und Verbleib eventueller Erben liefern, muss man die behandelnde Gerichtsbarkeit kennen. Hat man keine Ahnung, ob Gut, Kirche, Universität, Stadt oder Harde zuständig war, kann man den Umweg über die Wegesachen eines Kirchspiels gehen. Das Beispiel, dass der vortragende Erik Kann zeigte, umfasste genaue Karten mit den Länderein, die für genau dieses Stück Weg die Instandhaltung zu bezahlen hatten. Von Markierungssteinen hat er nicht erzählt, aber die Karte war sehr genau, und man konnte heute noch den Wegverlauf incl. Streckenlänge nachvollziehen. In unserem Anliegen Erbschaftssachen wussten wir mit der Wegerechnung, welche Gerichtsbarkeit von den einzelnen Beitragszahler das Geld/die Arbeitsleistung verlangte (ich hoffe, mein knappes Vokabular reicht?)

Zu einer solchen Detail-Verwaltung gehören wohl Markierungssteine, damit eventuelle Streitigkeiten darüber, wer wo so und so viel Stunden/Taler liefern sollte, in Grenzen gehalten wurden. Und Landesvermesser hatte man reichlich im Militärstaat Dänemark.

LAS scheibt dazu:
Für die Kunststraßen war ein Ingenieurs-Corps, für alle übrigen Wege und Straßen waren Distrikts- und Lokalbehörden zuständig, die wiederum regional begrenzte Wegeinpektionen einrichteten

mvG aus Dänemark
Inger (Buchard)

-----Oprindelig meddelelse-----

Hallo Hans-Werner,

den Bedenken von Sabine Paap schließe ich mich an, wenngleich die Untere
Denkmalschutzbehörde des Kreises Stormarn nicht für Bredenbek zuständig sein
dürfte.
Eine Nachfrage beim Landesamt für Denkmalpflege in Kiel (Adresse im
Internet) gibt sicherlich Aufklärung über die Steine und vor allem über die
rechtliche Situation hinsichtlich der beabsichtigten (oder schon erfolgten)
Veränderung derselben.

Viele Grüße

Brigitte (Schymura)