Georg Berg, Hüttisheim

Guten Morgen,

ich bin neu auf diesem Portal. Familienforschend bin ich allerdings schon fast 25 Jahre unterwegs. Ich suche u. a. alles, was die Namensträger „Berg“ in Oberschwaben betrifft. Meine direkte Vorfahrenlinie beginnt in Achstetten, geht dann über Harthausen und Söflingen in den Wirren der Reformation bis nach Jungingen, wo sich die „Berg“ mit hoher Wahrscheinlichkeit in einen katholischen (Söflingen) und evangelischen (Jungingen) Zweig aufgespalten haben.

Eine Seitenlinie bereitet mir schon seit geraumer Zeit Kopfzerbrechen. Diese Linie ist in Stetten ansäßig gewesen und läßt sich nach Hüttisheim zurückverfolgen. Dort endet allerdings alles, da die Kirchenbücher in Hüttisheim bei den Heiraten beträchtliche Lücken aufweisen und ich die Herkunft dieses Ahnen nicht ermitteln kann. Bekannt ist:

Georg Berg (Herkunft unbekannt) heiratet 1710 auf dem Ochsenbauernhof in Hüttisheim ein. Er ist „deß Ritterlichen Hohen Teütschen Ordens Underthan“ und heiratet Susanna Laupheimer, die Tochter von Hans Laupheimer und Christina Baur. Im Staatsarchiv Ludwigsburg gibt es einen Bestandskontrakt vom 12. Mai 1710 (B 532/III/197/10) und ein Revers, ebenfalls vom 12. Mai 1710 (B 532/III/197/11). Allerdings findet sich in beiden Urkunden keine Herkunft des Georg Berg.

Vielleicht hat jemand eine Idee, wie es da weitergehen könnte.

Herzliche Grüße

Christoph (Berg)

Hallo Christoph,

den Sterbeeintrag des Georg Berg hattest Du gefunden, oder?
Linke Seite - zweit unterster Eintrag.

Ich sehe allerdings keine Herkunftshinweis. Aber vielleicht gibt es dazu dann auch Zahlungen durch die Leibeigenschaft. :woman_shrugging:

Viele Grüße, Silvia

P.S. Hier die Verlinkung zu Matricula => Hüttisheim → M0390 B002, Bild 101

Hallo Silvia,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Ich bin an dem ‘Problem’ schon ein paar Jahre dran und habe mich auch gleich auf die Bücher von Hüttisheim gestürzt, als die Digitalisate öffentlich zugänglich waren …. Bei Ortsfremden kann man ja bei den Sterbeeinträger immer ein bißchen die Hoffnung haben, daß der Herkunftsort erwähnt wird. Hier steht ja nicht einmal das Alter mit dabei. Wenn man von dem in Oberschwaben üblichen Heiratsalter ausgeht, dann war er wahrscheinlich zwischen 70 bis knapp 80 Jahre alt.

In welcher Art ‘Akten’ bzw. Archivalien könnte ich Hinweise zu den Zahlungen finden?

Die beiden einzigen Orte in der Nähe von Hüttisheim (wenn wir mal davon ausgehen, daß der Bräutigam nicht von allzuweit herkommt), die mit dem Deutschen Orden zu tun hatten, sind Illerrieden und Arnegg. In Illerrieden habe ich nichts gefunden, nicht mal den Namen Berg und Arnegg war in der betreffenden Zeit zu Dietingen eingepfarrt. Das würde zwar hervorragend in ein Gebiet mit einer hohen ‘Berg’-Dichte passen, aber die Dietinger Bücher beginnen erst viel später. Davor sind die Katholen aus Arnegg zu Harthausen gehörig gewesen. Harthausen ist ein zentraler Punkt meiner Forschung. Da gäbe es auch einen Georg, der altersmäßig passen würde, aber so ein kleiner Hinweis wäre nicht schlecht, damit das alles nicht nur Spekulation ist.

Viele Grüße

Christoph

Hallo Christoph,

ist dir das Buch von Franz Xaver Rampf “Häuser und Schicksale - Eine Häuserchronik vo Hüttisheim und Humlangen” bekannt?

Es ist allerdings vergriffen und soweit ich recherchieren konnte, nur in Stuttgart oder Ludwigsburg vor Ort einsehbar.

Der Autor hat sämtliche Höfe ausführlich dargestellt, vielleicht wirst du da fündig.

Viele Grüße

Barbara (Schwickert)

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Hallo Barbara,

vielen Dank für Deine Nachricht.

ich hatte vor geraumer Zeit Kontakt mit Franz Rampf. Er hat mir auch die Inhalte der beiden o. g. Urkunden übermittelt. Er konnte mir auch nicht sagen, woher Georg Berg stammt.

Herzliche Grüße

Christoph

Hallo Christoph

In welcher Art ‘Akten’ bzw. Archivalien könnte ich Hinweise zu den
Zahlungen finden?

Das sind meistens sogenannte „Verhörprotokolle“ der damaligen
Herrschaften, Klöster.
Bei seiner Heirat war er (aus meiner Erinnerung) Untertan vom Deutschen
Orden? Das war er zur Zeit der Heirat, es kann ja sein, dass er sich in
Hüttisheim von einer anderen Herrschaft mit einem Haus/Hof belehnen
ließ. Der Orden hatte in Hüttisheim nur wenige Haushalte „unter sich“.

Eine Herkunftsangabe ist eher beim Einzug nach Hüttisheim zu erwarten
(also bei der Heirat), als bei der Bezahlung des Leibfalls als er
gestorben ist. Wenn man z. B. keine Heirat hat, sondern nur die erste
Kindstaufe, dann muss man ein paar Jahre vorher kurz vor der Taufe
einen Eintrag in diesen Verhörprotokollen suchen (oder auch
Briefprotokolle genannt).

Wenn man weiß, welche Herrschaften im Zeitraum der Heirat in einem Ort
„tätig“ waren, kann man suchen, wo sich deren Archivalien heute
befinden. In diesem Fall für Hüttisheim muss man schauen, von wem sich
der Berg als Untertan oder Bürger aufnehmen lassen hat. Wird dann etwas
kompliziert, wenn es mehre Herrschaften dafür als Möglichkeit gab. Für
Hüttihseim sollte heute das Staatsarchiv Stuttgart die Archivalien
haben. Zumindest von den Klöster Wiblingen oder Rot an der Rot haben sie
es, die wohl in Hüttisheim verschiedene Rechte wie Lehenvergabe oder
Gerichtsbarkeiten hatten.

Also, eher im Hauptstaatsarchiv Stuttgart nach den Archivalien
(Verhörprotokolle u. a. ) für die Klöster Wiblingen, Rot an der Rot oder
Deutscher Orden suchen (falls auch dort).

Viele Grüße
Daniel (Oswald)

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Hallo Daniel,

vielen Dank für den wertvollen Tip.

Für Georg Berg sind im Staatsarchiv der Bestandsbrief und das Revers bei Übernahme des Hofes erhalten. In beiden findet sich keine Herkunftsangabe. Allerdings ist es ein sehr guter Hinweis, in den zu den Urkunden gehörigen Protokollen zu schauen, wenn sie erhalten sind.

Herzliche Grüße

Christoph

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Hallo Daniel,

noch ein Nachtrag, der mir vorhin eingefallen ist. Der Ochsenbauernhof, in den Georg Berg eingeheiratet hat, ist in Hüttisheim einer der größeren Hofe:

Welche Voraussetzungen mußte ein ‘Bauer’ oder ‘zukünftiger Bauer’ mitbringen, um einen sehr großen Hof zu übernehmen?

Ich gehe mal davon aus, daß das nicht anders ist als heute und er mußte Geld haben. Wie kommt aber ein in Grundherrschaft befindlicher Bauer an so viel Geld, daß sich sein Sohn (oder gar mehrere) auf einem anderen Hof einkaufen/einheiraten kann?

Mein direkter Vorfahr Thomas Berg kauft 1736 in Achstetten für 2000 Gulden einen sehr großen Hof. Er bringt die zukünftige Ehefrau mit, heiratet also nicht in Achstetten ein. Er besitzt selbst 600 Gulden und bekommt noch 500 Gulden von seinem künftigen Schwiegervater. Den offenen Rest muß er wohl bei seinem neuen Grundherrn ‘abdienen’? Er hat zu dem Zeitpunkt keinen Vater mehr (und damit auch keinen väterlichen Hof), da dieser ein Jahr nach seiner Geburt, 1706, von durchziehenden Husaren erschossen wurde. Die Witwe, also seine Mutter, heiratet 5 Monate später wieder.

Welche persönlichen Voraussetzungen mußte so ein Bauer mitbringen, wenn er einen großen Hof übernehmen wollte? Er mußte doch wohl die Erfahrung haben, einen großen Hof bewirtschaften zu können?

Viele Grüße

Christoph (Berg)

Hallo Christoph,

Welche Voraussetzungen mußte ein ‘Bauer’ oder ‘zukünftiger Bauer’
mitbringen, um einen sehr großen Hof zu übernehmen?
So einiges. Und ja, Geld war tatsächlich das Wichtigste. Wenn er als
leibeigener zugezogen war, musste er sich von der bestehenden
Leibeigenschaft frei machen und sich an die neue Herrschaft ergeben.
Dabei wurde vo nder neuen Herrschaft bei der vorherigen Herrschaft
abgefragt, ob sich der Kandidat „Wohlverhalten“ hat und das Vermögen
wurde von der früheren Herrschaft nachgewiesen. Es sollte ja
gewährleistet sein, dass er sich die Bewirtschaftung des Lehens auch
finanziell leisten kann und die Zinsabgaben „fleißig“ entrichten würde.
Der Grundherr wollte sich ja keinen späteren Ärger einhandeln, wenn er
das vermeiden kann. Um ein Schupflehen z. B. zu erhalten, musste immer
darum gebeten werden. Die Entscheidung zur tatsächlichen Verleihung an
eine Person traf die Grundherrschaft. Weiter kam es darauf an, ob auf
dem Hof durch den Vorgänger Schulden an die Grundherrschaft gab. Diese
mussten i.d.R. vom Nachfolger an die Grundherrschaft abbezahlt werden.
Evtl. Reparaturen oder Neubauten an den Gebäuden wurden oft bei
Verleihungen festgehalten, diese durchzuführen. Das konnte mitunter
schonmal teuer werden.

Nach meiner bisherigen jahrelangen Erfahrung mit den
Verleihungsprotokollen war die Verleihung eines Schupflehenhofs fast
immer mit der Annahme der Leibeigenschaft verbunden (ein
Nichtleibeigener bekam häufig keinen Lehenshof verliehen). Auf den
Lehenshof und die Leibeigenschaft musste geschworen werden.

Wie kommt aber ein in Grundherrschaft befindlicher Bauer an so viel
Geld, daß sich sein Sohn (oder gar mehrere) auf einem anderen Hof
einkaufen/einheiraten kann?
Da gab es vielfältige Möglichkeite (wie heute auch). Das meiste Geld gab
es oft durch ein gutes Erbe von den Eltern. Bei Wegzug von den Kindern
durch Heirat wurden sie auch nicht selten vom Erbe „ausgelöst“, so dass
sie im Erbfall nichts mehr erhalten hatten. In der Regel erhielten alle
Geschwister gleich viel, das Erbe der Eltern wurde damals schon anteilig
zu der Kinderzahl aufgeteilt, nach Verrechnung zu dem, was sie schon
bekommen hatten.

Wie Du schreibst auch Schenkungen oder Verleihungen von Geld (was mit
Geld zurückbezahlt wurde, nicht mit abarbeiten) war eine Einnahmequelle.
Evtl. gab es neben einem Lehen auch Grundstücke in Privateigentum (das
gab es auch). Um an Geld zu kommen, konnten diese Grundstücke verkauft
werden.

Welche persönlichen Voraussetzungen mußte so ein Bauer mitbringen,
wenn er einen großen Hof übernehmen wollte? Er mußte doch wohl die
Erfahrung haben, einen großen Hof bewirtschaften zu können?
Wenn er auswärts (nicht im Heimatort) einen großen Bauernhof gekauft
hatte, war der Bauernhof im Heimatort evtl. auch schon entsprechend.
Quasi ein „Standesgemäßer“ Kauf. Erfahrungen mit größeren Höfen konnte
er dann wohl schon „zu Hause“ sammeln. Müsste man aber entsprechend
(durch Vergleich der anderen Höfe in Urbaren etc.) recherchieren.

Viele Grüße,
Daniel (Oswald)

Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen, lieber Daniel.