Hallo Dirk,
wie Herr Kolbe schon schrieb, gilt der Schutz durch das Urheberrecht bis 70 Jahre nach Tod des Autors. Im Falle historischer / genealogischer Daten mu� man aber zweierlei unterscheiden:
1. Die konkrete Ausarbeitung von Herrn Kenter, d.h. der von ihm formulierte Wortlaut, ist gesch�tzt. Textpassagen zu �bernehmen ist verboten bzw. zul�ssig nur bei Zustimmung der Erben. Inwieweit der Verlag zu beteiligen w�re, w�rde davon abh�ngen, ob Herr Kenter dem Verlag seine Rechte �berlassen hat oder nicht. Das eigentliche Urheberrecht liegt aber beim Autor bzw. dessen gesetzlichen Erben. Aber dies ist ja egal, da Du schreibst:
Wohlgemerkt: ich m�chte nat�rlich keinerlei Textpassagen �bernehmen,
sondern allein die genealogischen Daten.
2. Anders verh�lt es sich mit den genealogischen Daten: Genealogische Daten sind historische Fakten, und historische Fakten k�nnen definitiv nicht durch irgendwas gesch�tzt werden. Wenn Du also die Daten, die Herr Kenter ermittelt hat, z.B. in Dein Genealogieprogramm �bernimmst und daraus eine Homepage erstellst, gibt es keine Einschr�nkung durch das Urheberrecht, da Du ja genealogische Fakten pr�sentierst. Dabei hast Du dann urheberrechtlichen Schutz f�r Deine konkrete Homepage (Texte, Design etc.); die Daten aber sind und bleiben frei.
kann ein Verlag denn Rechte an den Daten meiner Verwandten
haben?
Nein, definitiv nicht. Es hat auch keiner die Rechte an den Jahren, mit denen wir die Dauer des Drei�igj�hrigen Kriegs angeben. Ansonsten h�tten diverse Historiker auch die Rechte an den Lebensdaten Karls des Gro�en ![]()
Wer's nachlesen will, findet Informationen im KOmmentar zum UrhG unter
http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/index.html
Der Schutz durch das Urheberrecht setzt u.a. eine pers�nliche geistliche Sch�pfung voraus. Da� X der Sohn von Y und Z ist und dann und dort geboren wurde, ist ja keine pers�nliche geistige Sch�pfung, sondern eine Tatsache.
Siehe
http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw02.html#2g
"Der Inhalt wissenschaftlicher oder technischer Darstellungen ist zwar nicht urheberrechtlich schutzf�hig. In Betracht kommt hierf�r allerdings ein Schutz durch das Patentrecht." Da letzteres hier entf�llt, gibt es also keine Bedenken.
Den Verlag w�rde ich erst gar nicht einschalten.
Beste Gr��e
Tobias (Kemper)