Liebe Mitforscher,
einer meiner Onkel war in WK II, wie die WASt mir mitteilt,
Gefolgschaftsangehöriger der Kriegsmarine. Wer weiß, was ich darunter zu
verstehen habe?
Mit freundlichem Gruß
Wilhelm (Thiele)
Moin Wilhelm,
Moin zusammen,
"Gefolgschaftsangehöriger" und "Gefolgschaftsmitglied" waren zunächst einfach die neuen, üblichen Bezeichnungen für "Belegschaftsangehöriger" bzw. "Belegschaftsmitglied" im Dritten Reich.
Das waren also Arbeiter und Angestellte, allerdings nicht _Zivilangestellte und -arbeiter der Wehrmacht__und ihrer Teilstreitkräfte_, denn in der Wehrmacht war es nicht üblich, zivile Mitarbeiter als "Gefolgschaft" zu bezeichnen, sie verfügte vielmehr (s. u.) über _unifomiertes bzw. gekennzeichnetes Wehrmachtsgefolge_.
* Der Reichswehrminister definiert am 28.04.1934 die Begriffe "Führer
und Gefolgschaft".
* Der Oberbefehlshaber des Heeres ersucht am 27.07.1938 um Vermeidung
der Ausdrücke "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer", stattdessen um
Verwendung der Begriffe "Betriebsführer" und "Gefolgschaft".
* Männliche und weibliche Angehörige des _Wehrmachtsgefolges_, die
nicht durch Uniformierung erkennbar sind, haben das Ansteckabzeichen
"WG" zu tragen (29.12.1941).
Anzunehmen ist also eher, daß der Onkel zu einem Unternehmen gehörte, das für die Kriegsmarine tätig war, also Gefolgschaftsangehöriger dieses Unternehmens war.
Als weitere Begriffsmöglichkeit wäre auf die /Marine/-/HJ-Gefolgschaften/ hinzuweisen. Die Bezeichnungen bei der Hitlerjugend waren aufsteigend: Kameradschaft, Schar, Gefolgschaft und Stamm.
Viele Grüße,
Jürgen