Geburtsheimatrecht

Liebe Leute,
ich habe zwei Geburtseinträge a.d.Z. um 1850
Hier steht, dass die Geburtsheimatrechte anerkannt werden.
Wer kann mir sagen, wie viele Wochen oder Monate eine ledige
Mutter vor der Geburt eines unehelichen Kindes in den Gemeinden,
Schenefeld bzw. Münsterdorf, Dienst leisten mußte? Oder war das regional unterschiedlich ?

Danke und Gruß
Rolf

Im Gesamtstaat D�nemark: 10 Monate vor der Niederkunft

Inger (Buchard)

-----Oprindelig meddelelse-----