Gärtner, Wirthe und Bauern

Hallo Thomas,

hier kommt der erste Auszug aus dem Buch.
Weiteres folgt morgen.

Viele Grüße,
Reinhard

Im Laufe der Jahrhunderte wurden durch die Volksvermehrung und neuen Zuzug
Ausweitungen der Dorffluren nötig; die Dörfer ziehen sich hinauf in die
ertragsarmen Berghöhen; zwischen den Bauerngütern werden G ä r t n e r ,
Halbgärtner, Feldgärtner, Häuslerstellen ausgespart; Handwerker werden
angesetzt. ......
Die Feldgärtner besaßen kleine Ackerstücke, die in den Ackerflächen der
Herrschaft lagen; die Auengärtner hatten am Dorfbache in der Aue kleine
Ackerstücke und Wiesen; die Freigärtner und die Freihäusler bezahlten an die
Herrschaft keine Zinsen und verrichteten auch keine Robotarbeit; die
Zinshäusler bezahlten nur ein bestimmtes Geld. Die Freigärtner, Freihäusler
und Zinshäusler gehörten der ältesten Siedlungszeit an. Auen- oder gemeine
Häusler die auch in der Aue lagen, waren zu Zins und Robot verpflichtet.
Als Schlesien preußisch wurde,gab es beispielsweise im Kreise Neiße in 124
Dörfern 2366 Bauern. 1645 Gärtner, 813 Freistellenbesitzer, 891 Häusler und
Hausleute (Inlieger, Inquilinen), davon 570 Handwerker. Im Kreise Grottkau
lebten in 99 Dörfern 864 Bauern, 1086 Gärtner, 814 Freileute. 573 Häusler und
Hausleute, davon 451 Handwerker.
Quelle: Schlesische Volkskunde, Joseph Klapper, 1925, Verlag Ferdinand Hirt,
Breslau, Seite 22

... Um trotz der geringen Frondienste die nötigen Arbeitskräfte für
Deutsch-Schlesien zu erhalten, werden die "Dreschgärtner" angesetzt, deren
Aufgaben zuerst 1387 beschrieben werden. Sie müssen, da ihr kleiner Besitz
sie nicht nährt, gegen einen Anteil am Rohertrage die ganze Ernte des
Gutsherrn einbringen und das Getreide ausdreschen. Die entsprechenden
"Dienstgärtner" in den polnischen Landesteilen stehen unter viel
ungünstigeren Arbeitsbedingungen und haben schlechtere Besitzrechte. Die Lage
der Dreschgärtner wird im Verhältnis zu der der Bauern immer besser, da sich
ihre Bezüge erhöhen, aber auch sie werden wie die Bauern erbuntertan. Die
drückendste Seite dieser Erbuntertänigkeit ist die Verpflichtung zum
Zwangsgesindedienst auf dem Gute. Das bessere Besitzrecht führte dazu, dass
z.B. im Landkreise Breslau den Landgemeinden 52 vom Hundert des Bodens
gehören, gegen 48 vom Hundert Boden der Gutsbezirke, während z.B. im Kreise
Lublinitz 70 vom Hundert Boden des Bodens auf die Gutsbezirke und nur 30 vom
Hundert auf die Landgemeinden fällt. Erst unter Friedrich dem Großen kümmert
sich der Staat um Bauernschutz und Bauernbefreiung. ......
Quelle: Schlesische Volkskunde, Joseph Klapper, 1925, Verlag Ferdinand Hirt,
Breslau, Seite 24 und 25