Fruchtzinsabgaben Kloster Weingarten

Guten Abend zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit der Zinsentwicklung des Klosters
Weingarten von deren Lehenshöfen und hätte zwei Fragen.

Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gibt es einen Band mit allen Lehenshöfen
(Nennung der Bauern, Größe der Äcker, Felder, Wiesen) die die
Fruchtzinsabgaben von Dinkel, Hafer und Roggen bei jedem aufführen.
Dabei wird zwischen „altem und neuem Scheffel“ unterschieden. Der
Scheffel ist eine alte Maßeinheit z.B. für die Getreidemenge. Leider
werden in dem Band keine einführenden Worte darüber verloren, warum
dieser angefertigt wurde. Aufgrund der erwähnten Namen der Bauern wurde
er ca. 1780 verfasst. Die Lehenshöf lagen alle in der Niederen
Gerichtsbarkeit des Klosters.

Zwei Möglichkeiten sind mir für den Grund der Erstellung des Bandes
eingefallen:

a) Die Einheit des Scheffels wurde evtl. neu berechnet. Ist dazu etwas
bekannt? Sodass ein Scheffel eine andere Menge hätte wie zuvor.

b) Die Abgabenmenge wurde grundsätzlich neu berechnet und evtl. verändert.

Meine zweite Frage bzgl. Geldzins:

Der Geldzins von den Lehenshöfen (oder auch Hauszins) wurde vor etwa
1660 mit 1 Pfund (lb) … angegeben. Dann erfolgte eine Art
„Geldreform“. Das Pfund wurde danach (in Oberschwaben erst ca. 100 Jahre
später) mit 1 Gulden 8 Kreuzer 4 Heller angegeben. Durch diese Änderung
wurde auch der Wertverlust des Geldes berücksichtigt. Ich hoffe, ich hab
dieses richtig wiedergegeben.

Demnach ergibt sich:

1 Pfund = 1 Gulden 8 Kreuzer 4 Heller

Wie berechne ich dann 2 Pund?

So: 2 Gulden 8 Kreuzer 4 Heller
oder
2 Gulden 16 Kreuzer 8 Heller

??

Weiß das jemand?

Viele Grüße
Daniel (Oswald)