ein freundliches Hallo in die Runde,
nach der Personenstandsrechtsreformgesetz unterliegen ab dem 1. Januar 2009 die �lteren Urkunden der Standes�mter dem Archivrecht. Das bedeutet, dass die Regelungen und Satzungen der Standes�mter bzl. ihrer Nutzung nicht mehr g�ltig sind. Insbesondere kann der Standesbeamte nicht mehr verlangen, nur beglaubigte Kopien der Urkunden gegen eine Geb�hr von (meist) 7 Euro abzugeben - es sei denn, die Gemeinde hat eine Archivsatzung, in der dies auch so geregelt ist.
Aus gegebenen Anlass bitte ich alle Leser dieser Liste, mir ihre Erfahrungen im neuen Jahr in Orten der ehemaligen bayerischen Pfalz mitzuteilen - entweder �ber lie Liste oder direkt.
Was hat sich in der Praxis ge�ndert? Wo wurden die Akten abgegeben? Wohin? Sind die Standesbeamten auch als Archivpfleger t�tig? Wurden sie hierzu ernannt oder haben sie diese Aufgabe 'freiwillig' �bernommen? Welche Geb�hren werden verlangt? ...
Mit freundlichen Gr��en
Werner Esser - Vorsitzender der Pf�lzisch-Rheinischen Familienkunde e.V.