Frage zum Personenstandsrecht

Hallo,

wieder eine Frage zum Personenstandsrecht:

ich habe heute bei einem StA versucht, die Heiratsurkunde meiner "Großeltern" zu bekommen. Laut Auskunft von Familienangehörigen ist der Großvater im letzten Krieg gefallen und die Großmutter hätte Witwenrente bekommen.
Nun stellte das StA heute fest, dass er "lediglich" als vermißt gilt und die Ehe theoretisch weiter bestehen würde. Die Großmutter ist 1961 verstorben. Da die Ehe also weiter besteht, erhielt ich mit dieser Begründung keine Kopie der Heiratsurkunde. Mir wurden lediglich handschriftlich auf einem Zettel das Geburtsdatum und -ort sowie StA-Nr. ausgehändigt (EUR 5,-).
Ist die Auskunft der StA-Angestellten richtig und kann ich tatsächlich die Heiratsurkunde aufgrund des Fortbestand der Ehe nicht bekommen ?

Gruß,

Andreas Bischoff

Sehr geehrter Herr Bischoff!

Ob Ihre Großmutter theoretisch noch verheiratet ist oder nicht spielt
für das Erhalten einer Urkunde Ihrer eigenen Vorfahren keine wie immer
geartete Rolle!
Sie haben das RECHT, all die Akten, grundherrschaftlicher, kirchlicher
und sonstiger Natur einzusehen, um Ihre Vorfahren zu erforschen. - Bei
Geschwistern von Ahnen wäre die Rechtslage anders.
Diese Rechtsmeinung gilt für das heutige Österreich, Tschechien und auch
Deutschland - ob das auch für ehemalige deutsche Gebiete gilt (zB im
heutigen Polen), ist mir nicht bekannt.

Mit besten Grüßen,

Ing. Felix Gundacker
professional genealogist for Austria, Bohemia and Moravia
IHFF Genealogie Gesellschaft mbH
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