Frage zu Urheberrecht

Guten Abend in die Runde,

folgende Problemstellung mit Bitte um ggf. klare Antwort erbeten:

Forscher X hat auf seiner Webseite (in den USA) einige Bilder/Fotos eingestellt, die aus etwa der Zeit um 1900 stammen. Ich würde diese Fotos gern in meine eigene Webseite übernehmen und natürlich gebietet es mir mein Anstand, den Webseitenbetreiber zu fragen, ob ich entsprechende Fotos übernehmen darf und hoffe auf sein Einverständnis. Nun ist dieser Webseitenbetreiber trotz mehrfacher Versuche nicht erreichbar bzw. antwortet mir nicht. Darf ich diese "alten" Fotos" dennoch ungefragt übernehmen oder hat der Seiteninhaber auf jeden Fall ein Urheberrecht - auch wenn die Originale der Fotos schon um die 100 Jahre alt sind?

Grund meiner Frage: ich erstelle gerade meine erste eigene Webseite und bin bei einigen Punkten völlig unerfahren und möchte natürlich mögliche Schwierigkeiten von vornherein ausschliessen.

Gruß an alle und schöne und besinnliche Weihnachts... äh... Ostertage (ja, ja, der Schnee...ich wollte schon den Baum wieder reinholen)

Dirk (Schäfer)

Familienforschung auf der Insel Poel

Hallo Dirk,

ich glaube, Du kannst diese Fotos nicht verwenden, denn alle Fotos sind als
Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder
als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als
einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.

Der Schutz bei Lichtbildwerken im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG endet 70
Jahre nach dem Tod des Fotografen. Bei Lichtbildern endet dieser Schutz 50
Jahre nach der ersten Veröffentlichung bzw. Herstellung des Fotos.
Fristbeginn ist jeweils der Ablauf des Kalenderjahres. Für Lichtbildwerke,
in denen der Urheber vor dem 01.01.1961 gestorben ist bzw. bei Lichtbildern,
die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden, gelten besondere Fristen.

Aus dem Umstand, dass Du auf Deine (korrekte!!) Anfrage keine Antwort
bekommst, darfst Du nicht die Zustimmung schlußfolgern. Denn Schweigen auf
eine Willenserklärung ist unter Privaten keine(!) Zustimmung.

Gruß
ULLI

Guten Abend Dirk,
die Ausführungen zum Urheberrecht vom Ulli sind richtig, doch es geht nicht
um das Urheberrecht sondern um ein einfaches Nutzungsrecht. Das ist zu
unterscheiden.

Das Urheberrecht ist in keinem Fall übertragbar, jedoch kann man ein
einfaches Nutzungsrecht am Bild erwerbenn. Wenn die Fotos aus einem privaten
Album stammen sollten, dann sind diese mit Sicherheit nach DEUTSCHEM RECHT
geschützt. Aber Sie schreiben, dass die Bilder auf einer US Webseite
veröffentlicht sind. Dann stellt sich die Frage, was auf diesen Bilder zu
sehen ist und woher es stammt? Ist #US Recht oder Deutsches Recht
anzuwenden? Sind es allgemeine Landschaftsfotos oder Portraits?

Das Urheberrecht dürfte in den USA ganz anders sein, als das deutsche
Urheberrecht. Notfalls nach dem Fotografen forschen, feststellen wann
gestorben, ob Erben vorhanden sind. Das Bild mit Hilfe von Tools wie z.B.
TinEye (Plugin für Firefox) oder mit Google Fotosuche suchen, ob es auch auf
anderen Webseiten verwendet wird und ob sich dort irgendwo ein Hinweis zum
Urheber findet.

Ich persönlich hätte keine Probleme mit alten Stadtaufnahmen diese zu
veröffentlichen, insbesondere wenn es eine Postkarte ist. Maßgeblich dürfte
auch die Auflösung des Bildes sein. Wenn das Bild für die Webanzeige
optimiert ist (96 dpi) dann sind qualitative Nachdrucke ausgeschlossen
(Farbe 300 dpi, SW 1.200 dpi) und das Nutzungsendgeld dürfte nicht mehr als
50 EURO für 5 Jahre betragen. Das sind jedenfalls Preise von Fotoagenturen
für Web-Qualität. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an.

LG, Stefan (Dudzus)

Hallo Dirk und Stefan,

erschwerend zu der Problematik Urheber- und Nutzungsrecht sowie deutsches
oder US-Recht kommt hinzu, dass bei der Abbildung von Personen -was in der
Genealogie wahrscheinlich ist- auch noch allgemeine Persönlichkeitsrechte
der abgebildeten Person bzw. seiner Angehörigen hinzukommt.

Gruß
ULLI

Hallo Ulli und Stefan,

danke f�r Eure Ausf�hrungen zum Urheber-/Nutzungsrecht. Ich will mein Anliegen nochmal pr�zisieren:
Es geht um bei ancestry eingestelle Fotos (Entstehungszeit um1900). Diese Fotos werden innerhalb der ancestry-Seiten mitunter auch von anderen Stammbaum-Eigent�mern �bernommen (wann und von wem wird angezeigt).
Ich habe einige Forscher bez�gl. der Bilder angemailt, aber keine Antwort bekommen. Wenn andere User die Bilder innerhalb von ancestry verwenden, hei�t das wohl nicht automatisch, dass ich es ihnen gleich tun kann, oder?
Ich hoffe einfach noch, dass sich die Seiten-Eigner bei mir melden...wird schon werden...

herzliche Ostergr��e an alle

Dirk (Sch�fer)

Familienforschung auf der Insel Poel

Hallo Listenteilnehmer,
das Thema ist sicherlich für alle von Interesse, die eine öffentliche
Dokumentation mit Bildmaterial aus dem Internet erstellen wollen. Wie das
bei Ancestry aussieht kann ich nicht sagen, bei Wikipedia fand ich dazu aber
einige Regeln, wobei es hier nur um Bildmaterial geht, welches unter
Wikipedia erscheinen darf.
Allgemein steht da, dass es sich bei Wikipedia um eine öffentliche
Enzyklopädie handelt, deren Inhalte samt Bilder öffentlich genutzt werden
dürfen. Es gibt damit keine besonderen Regeln zum Herunterladen, wohl aber
zum Hochladen von Bildern. Da gibt es aber ein umfangreiches Regelwerk,
welches sich an deutschen, schweizer und österreichischen Gesetzen
orientiert. Das bedeutet auch, dass derjenige, der Bildmaterial in Wikipedia
hoch lädt, die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass keine Urheberrechte
verletzt werden.
Dass sind die Fakten zu Wikipedia. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es
sich ähnlich bei Ancestry verhält. Man müsste das also mit Ancestry klären.

Beste Grüße
Bernd (Görtz)