Frage zu standesamtlichen Urkunden

Hallo,

ich habe eine Frage zu standesamtlichen Urkunden. Ich stelle immer wieder fest, dass insbesondere bei Sterbeurkunden der untere Bereich von den Standesbeamten bei einer Kopieanfertigung abgedeckt wird. Dieser Bereich enthält die Sterbeursache sowie Heiratsdaten. Desweiteren wird bei Heiratsurkunden aus den 1930er und 1940er Jahren, die in einem ersten, zweiten (Eltern der Brautleute) u. U. auch einem dritten Teil (bereits vorhandene Kinder) gegliedert sind, nur der erste Teil kopiert wird und die anderen Teile ebenfalls abgedeckt werden. Ich bin der Meinung, dass ich ein Anrecht auf eine vollständige Urkunde habe, also auch auf die abgedeckten Bereiche, die Bestandteil der Urkunde sind. Ist meine Ansicht richtig ? Wer kann mir in diesem Fall eine Quellenangabe benennen ?

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Bischoff, Berlin

Hallo Andreas,

warum das mit den Sterbeurkunden so ist, vermag ich nicht zu erkl�ren. Meine
Mutter starb 1952 an "Herzembolie"???, so wurde es gesagt. Da war ich 5
Jahre alt und verstand nix davon. Als ich letztes Jahr eine Sterbeurkunde
verlangte, wurde mir, als Tochter, ebenfalls die Urkunde kopiert aber die
Todesursache wurde abgedeckt. Dar�ber habe ich mich gewaltig aufgeregt. Aber
das n�tzte nichts. Man gab mir den Hinweis, dass ich die Sterbeursache beim
Gesundheitsamt erfragen k�nne, vorausgesetzt, die haben die Daten noch. Da
kam ich "im H�hnerstall nach Brot", (Spruch meiner Gro�mutter). Die Daten
m�ssen maximal 30 Jahre aufbewahrt werden nach den neuen Richtlinien und
deshalb wurden sie (witzigerweise vor nicht allzu langer Zeit) vernichtet.

Vor kurzer Zeit starb meine Tochter auch an einer Embolie, aber in der
T�rkei. Da habe ich von dort einen eigenen Zettel mit der Todesursache
bekommen. Armes Deutschland!!!

Herzliche Gr��e nach "Gro�berlin"

Renate

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo,

auch ich hatte vor etwa 1Jahr eine Heiratsurkunde bekommen. Allerdings nur die linke Seite, aber die rechte Seite war viel wichtiger, da dort die Eltern der Brautleute standen.Man hat diese Hälfte einfach abgedeckt und den Rest kopiert. Doch man konnte genau sehen, das auf der anderen Seite noch Einträge waren. Durch Zufall bekam ich aber dann aus der Verwandtschaft die exakte Ablichtung.

mit frdl. Grüßen
Klaudine

Hallo,

ich habe eine Frage zu standesamtlichen Urkunden. Ich stelle immer wieder fest, dass insbesondere bei Sterbeurkunden der untere Bereich von den Standesbeamten bei einer Kopieanfertigung abgedeckt wird. Dieser Bereich enthält die Sterbeursache sowie Heiratsdaten. Desweiteren wird bei Heiratsurkunden aus den 1930er und 1940er Jahren, die in einem ersten, zweiten (Eltern der Brautleute) u. U. auch einem dritten Teil (bereits vorhandene Kinder) gegliedert sind, nur der erste Teil kopiert wird und die anderen Teile ebenfalls abgedeckt werden. Ich bin der Meinung, dass ich ein Anrecht auf eine vollständige Urkunde habe, also auch auf die abgedeckten Bereiche, die Bestandteil der Urkunde sind. Ist meine Ansicht richtig ? Wer kann mir in diesem Fall eine Quellenangabe benennen ?

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Bischoff, Berlin