Frage: hat capituliert?

Hallo Wissende:
In der Designation der rekrutierten Bauerns�hne im Ksp. Buldern f�r das f�rstbisch�fl. Regiment Wenge ist 1748 verzeichnet:
"Joan Henrich Wierlinck, gemustert 1742, hat capituliert."
(Die Liste steht als PDF-File im Netz, sh. Google.)
Wer wei� ganz genau, was hier mit "hat capituliert" gemeint ist?
Die zugeh. Fu�note sagt, dass der Betreffende 1749 nicht mehr im Status Animarum (von Buldern) genannt wurde.
Einer meiner Vorfahren mit diesem Namen hat 1750 in B�sensell geheiratet (sh. FamilySearch).
Ist es m�glich (Heirat kurz nach der "Capitulation"), dass es derselbe war?
Um dies beurteilen zu k�nnen, m�sste ich die genaue Bedeutung von "hat capituliert" wissen.
Sch�ne Gr��e aus (dem heute regnerischen) S�dbaden,
Ludwig (Niermeyer).

Hallo Ludwig,

wenn, was ich annehme, Deine Transkription "capituliert" richtig ist, hätte
ich die Interpretation wie folgt:
bei der damaligen Bildung - im Militär zumal - fände ich es nicht
überraschend, dass man dort das damals übliche "Fremdwort" für heiraten
(copulieret) assoziativ (militärisch) mit "capituliert" verwechselt hat; der
Schreiber war sicher nicht der gebildetste.

Dann würde dies die Lösung zur Identifikation für Dich sein.

Hallo Werner,
danke f�r die schnelle Antwort. Aber eine Verw. mit "copuliert" ist es
wahrscheinlich nicht, denn in der zitierten Schrift "Das Infanterie-
Regiment von Wenge, des Hochstifts M�nster" wird auch eine
"Capitulanten Compagnie" Nr. 8 erw�hnt. Es muss sich somit um eine
Besonderheit im damaligen mlit�r. Sprachgebrauch handeln.
Sch�ne Gr��e aus S�dbaden
Ludwig.

Hallo Ludwig
Nach meinem Petit Robert
ist capituler im Französischen
  seit etwa dem 16.Jahrhundert .. das
  sich einem Feind ergeben
so wie auch im Deutschen üblich

und zweitens
seit dem 18.Jahrhundert
abandonner sa position.
also
  seine Stellung aufgeben
  und das dürfte wohl hier vorliegen

und eine Capitulanten Kompagnie
dürfte dann eine Reserve Kompagnie sein..
aus Ehemaligen.

Grüße aus der Dordogne,F
Herbert (Pithan)

Ludwig Niermeyer schrieb:

Hallo Wissende:
In der Designation der rekrutierten Bauerns�hne im Ksp. Buldern f�r das f�rstbisch�fl. Regiment Wenge ist 1748 verzeichnet:
"Joan Henrich Wierlinck, gemustert 1742, hat capituliert."
(Die Liste steht als PDF-File im Netz, sh. Google.)
Wer wei� ganz genau, was hier mit "hat capituliert" gemeint ist?
Die zugeh. Fu�note sagt, dass der Betreffende 1749 nicht mehr im Status Animarum (von Buldern) genannt wurde.
Einer meiner Vorfahren mit diesem Namen hat 1750 in B�sensell geheiratet (sh. FamilySearch).
Ist es m�glich (Heirat kurz nach der "Capitulation"), dass es derselbe war?
Um dies beurteilen zu k�nnen, m�sste ich die genaue Bedeutung von "hat capituliert" wissen.
Sch�ne Gr��e aus (dem heute regnerischen) S�dbaden,
Ludwig (Niermeyer).
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Lieber Ludwig,

Kapitulation (Dienstverpflichtung) hie� im deutschen Heere (im �sterr. Heer / Marine entsprechendes) die Verpflichtung zu einer l�ngern als der gesetzlichen Dienstzeit, im Allgemeinen nur f�r Leute ang�ngig, die erwarten lie�en, als Unteroffiziere dem Dienst wesentlichen Nutzen zu bringen. Durch Abschluss der Kapitulationsverhandlung zwischen dem Kapitulanten einer- und der Truppe (Regiment etc.) anderseits wurde das Anrecht auf das Kapitulationshandgeld, die Kapitulantenzulage zur L�hnung, Umzugskosten bei Versetzung und das Eigentumsrecht an ausgetragenen Kleinbekleidungsst�cken erworben. Die Kapitulation war aufzuheben: bei schlechter F�hrung, Ehrenstrafen, Freiheitsstrafen �ber sechs Wochen und nach �bereinkunft mit R�cksicht auf h�usliche Verh�ltnisse. Wurde ein Kapitulant 4 Jahre weder gerichtlich mit Freiheitsstrafe noch disziplinarisch mit Arrest bestraft, so waren alle vor dieser Zeit erlittenen Disziplinarstrafen zu l�schen. Nach der ersten Kapitulation erfolgte meist j�hrliche Erneuerung, diese fiel nach dem 12. Dienstjahre weg, und die Entlassung konnte dann nur noch mit Zustimmung des Kapitulanten erfolgen.

Gru� aus Bochum
herbert (Kuba)

Hallo Ludwig,

Ich fand die folgende erklärung:

Wörterbuchartikel aus dem WDG Hilfe Vollansicht

Kapitulạnt, der; -en, -en 〈lat.〉 1. jmd., der (schnell) kapituliert: daß sich in diesen Tagen nicht auch einzelne als schwach, als Kapitulanten und Opportunisten erwiesen hätten Tageszeitung 1953 2. veralt. Soldat, der freiwillig weiterdient: das, was ... ein überfristlich Dienender genannt wurde, also ein Kapitulant Bergengr. Rittmeisterin 28

zu 1 Kapitulạntentum, das; -s, /ohne Pl./

Ich vermutte das die zweite Bedeuting Richtig ist.

Grüsse aus Twente
André Schutte

-----Oorspronkelijk bericht-----