[FR] Beständ(n)er...?

Hallo Peter,

ja, das hilft mir schon etwas weiter!
Aber wie es das dann in der Situation zu verstehen, daß es einer Aufzeichung/Aufstellung bezüglich der Untertanen
eines Adelshauses in einem bäuerlichen Dorf des 18. Jahrhunderts heißt, daß ein "X" auf einem bestimmten Grund-
stück Untertan ist und ein "Y" auf dem selben Grundstück dessen "Beständer" ist?
War das dann einer Art Untermieter?

Viele Grüße
Chris

Message: 2

Damit sind verschiedene Dinge gemeint:
Untertan heißt, dass er der (niederen) Gerichtsbarkeit des Adelshauses
untersteht; Beständtner meint das wirtschaftliche Verhältnis, wie es im
Immobilien-Vertrag geregelt ist: Erbpacht, Leibrecht, oder eben Bestand.
Viele Grüße
J. Auer