Guten Morgen Denis
Das ging vor Jahr und Tag durch die Liste vieleicht hilft es. Hans Jähner Hannover
... im Genealogisch-Etymologischen Lexikon von Johann Heinrich Barth,
2006, Reichelsheim, findet man folgende Erklärung:
"Vogt, (auch) Voigt. Advocatus, patronus, praefectus, vocatus (lat.),
phogat, fogat, vaigt (ahd.), Faut (altdts.), avoué, prévot (frz.), preboste
(span., portug.), provost (engl.).
Übernommen aus der römischen Rechtssprache.
Ein Vogt war ein Beamter, dessen Aufgabe der Schutz gewisser
Personen und Sachen war. Vögte fanden sich seit der karolingischen
Zeit bei Kirchen und Klöstern als Schirmvögte (Schutzherren), wobei
besonders die deutschen Könige diese Funktion ausübten. Seit dem
11. Jahrhundert bestellten die Könige für ihre unmittelbaren Besitzungen,
besonders für die Grenzmarken sogenannte Reichsvögte, die als
königliche Beamte den Heer- und Gerichtsbann handhabten und die
königlichen Einkünfte erhoben.
In der älteren Schreibweise "Voigt" steht ein "i" hinter dem "o", das ein
Dehnungsbuchstabe ist, ausgesprochen wie "Voogt".
1) Zuerst mehr in einem Bistum oder Kloster, da sich die Kirche in
einem weltlichen Gericht nicht selbst vertreten sollte ... später bestellten
die Kaiser für ihre unmittelbaren Besitzungen Vögte als deren Verwalter.
Damals erhielten auch die Städte von ihrem Herrn (Landesherr, Kaiser)
einen Vogt oder einen Schultheiß.
Durch die Ausübung der Verwaltungstätigkeiten entwickelten sich
daraus die Verwaltungsbeamten (Verwalter), später wurden auch
niedere Beamte Vögte genannt (Kirchenvogt, Schloßvogt, Hausvogt,
Stadtvogt, Feldvogt usw.) bis zum Angestellten im kleinen Rahmen.
2) Richter in den geistlichen Herrschaftsbezirken.
3) Im Privaten war vor allem die Frau eines Schutzes (Vogtes) be-
dürftig. Für die verheiratete Frau war ihr Ehemann oder auch ihr Bruder
der Vogt.
4) Die Unfreien bedurften bei Rechtsgeschäften ebenfalls einen Vogt.
Der Vogt war der Beauftragte für Schutz-, Gerichts- und Verwaltungen
der Bezirke bzw. Gaue.
Vogtbar = mündig, ein vogtbares Alter - im Gegensatz dazu "unvogtbar",
minderjährig.
= unmündig, wenn sie einem Vogt als Unfreie unterworfen sind und ihre
Abgaben an einen Vogt zu entrichten haben.
Wissenswert in diesem Zusammenhang:
Vogtbauer = ein Bauer, der einem Vogt vogtbar ist. Vogtbar bedeutet
hier "unmündig", einer Vogtei unterworfen. Die Vögte griffen häufig
nach freien Bauern und wollten sie vogtbar machen, also abhängig
machen.