ich bin auf der Suche nach Informationen zur Familie BUCHER - insbesondere Frau Agnes BUCHER - aus Groß Selten im Kreis Sagan / Sprottau.
Frau Agnes BUCHER kam 1945 als Vertriebene mit 2 Kindern nach Tautenhain bei Borna - danach verliert sich ihre Spur.
Für jede Information zur Familie BUCHER wäre ich sehr verbunden!
Geburtsurkunden sind in Polen 100 Jahre unter Datenschutz, glaube ich,
danach kannst Du sie im Standesamt anfragen. Ob es diese Urkunden noch
geben könnte, sollte auf http://www.christoph-www.de/ herauszufinden sein.
Umgekehrt: Weißt Du, wo die Frau gestorben ist? In Deutschland sind
diese Urkunden üblicherweise 30 Jahre gesperrt, direkte Nachfahren
können sie anfordern. Beim Friedhofsamt kannst Du aber nach dem Grab
fragen (evtl. auch wenn es aufgelöst wurde), ohne Nachfahre zu sein.
Wenn Du nicht weißt, wo sie gestorben ist oder was aus ihren Kindern
wurde, musst Du breit suchen: https://meta.genealogy.net/ durchsucht alles auf Genealogienetz
Überall, wo jemand genealogische Daten veröffentlicht haben könnte:
Ancestry, MyHeritage, Geneanet, https://www.wikitree.com/, … einfach
auch Google (Bildersuche → Traueranzeigen, scheint aber nichts zu
bringen in diesem Fall). Auf dem polnischen Archivserver habe ich nichts
zu der Frau gefunden, oder zu Bucher in Groß Selten.
Das Problem ist die datengeschützte Nähe zur Gegenwart.
Hallo Renate,
vielen herzlichen Dank für die Informationen und Hinweise.
Wie bereits geschrieben verliert sich die Spur von Agnes BUCHER auf der Flucht 1945 in Tautenhain bei Borna. Sowohl davor als auch danach ist aktuell leider nichts weiter bekannt…
Viele Grüße
Jens
…ich möchte meine Erfahrungen dazu beitragen: Einige meiner Vorfahren lebten auch in der Nähe von Borna und ich habe 2022 dazu die zuständigen Meldeämter (Stadtarchiv) angefragt. Welche das für die Stadt Borna genau sind, kann ich momentan leider nicht sagen. Im Raum Leipzig beispielsweise gab es vor dem Krieg eine andere administrative Gliederung der Stadtbezirke und diese wurde nach dem Krieg wiederum zweimal geändert. Daher gibt es in Leipzig zwei Meldekarteien und Kopieen derselben, die einmal das Stadtarchiv Leipzig und einmal das Staatsarchiv Leipzig archiviert haben. Diese Karteien reichten früher auch bis in den Landkreis. So habe ich Urkunden aus Holzhausen erhalten, das aber seit dem Krieg zu Leipzig gehört. Vormals war es selbstverwaltend.
Melderegisterauskünfte aus den historischen Melderegistern erteilen auch die Kreisarchive. Dort lagern die Kopien der sog. Kreis-Meldekarteien der DDR. Eine Auskunft daraus sollte in der Regel möglich sein…
In meinem Falle erhielt ich Auskünfte über Zu- und Abzug für Oranienburg bei Berlin und Potsdam. Leider gibt es bei der „ungeordneten Migration“ der Nachkriegsjahre keine Eintragungen, wenn die Person in den „Westen geflüchtet“ war. Das gabs zwar unmittelbar nach dem Krieg noch nicht, aber in den 50er Jahren wurden diese Personen als „unbekannt verzogen“ eingetragen.
Ich würde also empfehlen, Stadt- und Kreisarchive anzufragen.
Auch die Personenstandsurkunden nach dem PStG1874 wurden in der DDR fortgeführt. Ich habe einige Urkunden erhalten (Vornehmlich Aufgebote), auf denen die Kinder mit ihren „West-Adressen“ vom DDR Meldeamt nachgetragen worden waren. Das ist wiederum sehr interessant. Man findet dann die Nachfahren in der heutigen Bundesrepublik, bei mir waren es Geburtsregistereinträge in Essen und Duisburg.
Des Weiteren habe ich gute Erfahrungen mit „Heimatvereinen“ und Lokalhistorikern gemacht. Dort engagieren sich meist Peronen, die sich sehr tief in die Lokalgeschichte eingraben und die auch ortskundig sind. Meistenteils können die herumfragen, was mit XY 1945 passiert ist. Auf diese Weise habe ich zwei Seitenlinien von meinen Vorfahren bei Frankfurt/Main gefunden und konnte sogar Kontakt herstellen.
PS: Sterbeurkunden unterliegen 30 Jahre nach Sterbedatum der Schutzfrist. Danach dürfen alle interessierten Forschenden diese anfordern, da sie dann als Archivgut geführt werden. Die Anfragen sind nicht personengebunden. D.h. alle Urkunden ausserhalb der Schutzfristen sind öffentlich zugänglich. Oder anders formuliert: Ich habe bisher alle Urkunden aller Personen erhalten, wenn sie der Schutzfrist nicht mehr unterlagen (also auch Seitenlinien, Verwandte n-ten Grades und deren Ehepartner etc.). In polnischen Archiven wird das anders gehandhabt. Da hatte ich bisher nur einen Fall in Breslau (Standesamt) und die haben zwar das Vorhandensdein der Urkunde bestätigt und um eine Überweisung gebeten. Nach Zahlungseingang der 120 Zl haben Sie aber festgestellt, dass ich - sogar als Nachfahre - nicht berechtigt bin :O)