Festungshaft

Liebe Listenmitglieder

Herzlichen Dank an alle, die sich mit ihren Beiträgen an der Suche nach
einer Antwort beteiligt haben. Zusammenfassend lässt sich sagen: Anders, als
man im ersten Moment vielleicht denken könnte, bedeutete Festungshaft kein "
angekettetes Schmachten in dunklen Verliesen", sondern um einen im Vergleich
zum Zuchthaus deutlich gemilderten Strafvollzug. Intention war wohl im
Hinblick auf günstigere Resozialisierungsperspektiven eine räumlich-örtliche
Trennung solcher Häftlinge von "normalen" Schwerkriminellen. Insofern
erscheint ein Parallelbetrieb von klassischem Zuchthaus und Haft unter
Festungsbedingungen am gleichen Standort unwahrscheinlich (z.B. im Zuchthaus
Kaiserslautern oder in der Haftanstalt Zweibrücken). Im Königreich Bayern
war der Strafvollzug neben Alter und Geschlecht auch konfessionell strikt
getrennt, für die Häftlinge aus den einzelnen Landesbezirken wie der Pfalz
waren nach räumlichen Aspekten ganz bestimmte Festungen zugewiesen.
Marienberg bei Würzburg lag insofern sehr zentral für die lt.
Ministerialerlass aus den zugeordneten Landesbezirken Pfalz, Unter- und
Mittelfranken zu Festungshaft verurteilten "Männer katholischer Konfession".
Landau scheidet allein schon deshalb aus, weil es sich um eine
Bundesfestung, also aus bayer. Sicht um exterritoriales Gebiet gehandelt
hat, Koblenz war preußisch. Für die Pfalz wäre grundsätzlich noch
Germersheim als einzige bayerische Festung in Fragegekommen, doch wurde
diese wirklich ausschließlich militärisch genutzt. Für die fränkischen
Bezirke wäre noch Rosenberg bei Kronach als "Ausweichquartier" denkbar
gewesen.
Mittlerweile liegt mir aber der Nachweis vor, dass die Festung Marienberg
entgegen der Auskunft aus dem Bayer. Staatsarchiv auch im fraglichen
Zeitraum tatsächlich als Festungshaftort genutzt wurde und somit der
gesuchte Ort ist. Vermutlich sind aber alle entsprechenden Archivakten wohl
dem Bombenangriff im März 45 zum Opfer gefallen.
Nochmals meinen Dank an alle.
Erich Schechner