Familienname eines Witwenkindes - Mütter als Huren

Hallo,

Sofern der Vater sich nicht zu den Kindern bekennt, dürfte deine
Vermutung wohl allgemein zutreffen.

Worüber das KB aber nie auskunft gibt. Bei einen Großteil der unehelichen
Kinder, so etwa bis 1830, sind die Väter angegegeben. Ab 1810 meist mit dem
Zusatz 'angeblich'. Also als Angabe der Mutter. Bei Enträgen vor 1810 ist der
Vater immer mit angegeben - ohne Zusätze.
Das Problem ist - bei vorehelichen Kindern, tauchen die Kinder später unter
den Namen des (leiblichen Vaters) auf. Ansonsten sterben sie fast immer recht
fix oder die Mutter zieht weg - in beiden Fällen tauchen sie als Erwachsene
nicht mehr auf, was eine Zuordnung des FN erschwert. In 80 Jahren (1772-1852)
habe ich nicht einen Fall, wo ein uneheliches Kind später irgendwie
auftaucht, erst danach gibt es einen Fall.
Interssant ist, das mit der Zeit der Befreiungskriege, als viele Männer im
Krieg sind und es zwangsläufig viele uneheliche Kinder gibt, die Frauen nur
noch in Ausnahmen als Huren bezeichnet werden. Hier kommt es aber auch in 2/3
der Fälle zu späterer Heirat. Legitimationen, zumindest welche die im KB
genannt werden, gibt es aber erst ab ca. 1850.

Seltsame Frage. Die Einträge wurden von Geistlichen gemacht oder
zumindest veranlasst, da liegt diese Bezeichnung nahe, weil deren
Sexualmoral nichts Anderes zuließ.

Warum eine seltsame Frage - eine Hure hat ein materialistisches Ziel bei
Ihrem Gewerbe / und kann wohl in den seltensten Fällen den Vater angeben) - was
zumindest bei einer Wirthswitwe kaum der Fall wäre. Ich kann mir vorstellen
dass die Dame ziemlich sauer auf den Pfarrer war - ein Lebenlang. Das Kind
stirbt schnell (wie viele dieser Kinder), als Hure steht sie aber weiterhin im
KB. Die Dame heiratet bald wieder, sicher dürfte das für den Pfarrer ein
Nachspiel gehabt haben. Dazu wäre es wohl auch eine Beleidigung für die -
trotzalledem - oft relativ hochkarätigen Taufzeugen. Erst später ab 1830 finden
unehliche Kinder kaum noch Taufzeugen - da nehmen sie dann aber auch Überhand.
Ich glaube daher eher, dass das Wort Hure damals eine 'gelindere' Bedeutung
hatte als heute - zumindest in Ostpreußen (, kann aber dazu online nichts
finden). Denn ansonsten wurden die Einträge in solchen Fällen in keiner Weise
anders geführt. Ich erkenne sie in erster Line an der Bezeichnung 'Hure' (wenn
ich nicht über die Spaltenzählung).

Einzige Ausnahme die ich bisher hatte, war das eine Mutter aus der Spalte
der 'ehelichen Kinder' als Hausmutter bezeichnet wurde. Einen Heiratsantrag
habe ich für das Paar aber nicht. (Sonst werden die Ehefrauen immer konsequent
als Ehegattinnen bezeichnet)

Grüße Steffan

SteffanBs@aol.com schrieb:

Hallo,

Sofern der Vater sich nicht zu den Kindern bekennt, d�rfte deine Vermutung wohl allgemein zutreffen.

Wor�ber das KB aber nie auskunft gibt.

Never say never. :wink:

Manschmal findet man schon nachtr�gliche Eintr�ge, z. B. wenn der Kindsvater die Mutter "ehrlich " gemacht hat.

Bei einen Gro�teil der unehelichen Kinder, so etwa bis 1830, sind die V�ter angegegeben. Ab 1810 meist mit dem Zusatz 'angeblich'. Also als Angabe der Mutter. Bei Entr�gen vor 1810 ist der Vater immer mit angegeben - ohne Zus�tze.

Never say ever. :wink: Es gibt nat�rlich Ausnahmen.

Das Problem ist ...

Seltsame Frage. Die Eintr�ge wurden von Geistlichen gemacht oder zumindest veranlasst, da liegt diese Bezeichnung nahe, weil deren Sexualmoral nichts Anderes zulie�.

Warum eine seltsame Frage - eine Hure hat ein materialistisches Ziel bei Ihrem Gewerbe / und kann wohl in den seltensten F�llen den Vater angeben) - was zumindest bei einer Wirthswitwe kaum der Fall w�re. Ich kann mir vorstellen dass die Dame ziemlich sauer auf den Pfarrer war - ein Lebenlang.

Da bin ich nicht ganz einverstanden. Die Pfarrer haben auch "leichtsinnige" Personen oft als "Huren" bezeichnet (�brigens auch Ehebrecherinnen, Ehebrecher kamen meist "g�nstiger" weg). Die Bezeichnung "Hure" l�sst also nicht eindeutig darauf schlie�en, dass die Frau dem Gewerbe auch wirklich nachging (soweit meine Erfahrungen in den KiB in Westpreu�en, Pommern und Brandenburg). Die selbe Frau konnte sp�ter durchaus "ganz normal" als Ehefrau und Mutter bezeichnet sein. Dann hatte wohl der Mechanismus der Vergebung bereits eingesetzt, weil die Familie "gut b�rgerlich" war. :wink:

Das Kind stirbt schnell (wie viele dieser Kinder), als Hure steht sie aber weiterhin im KB. Die Dame heiratet bald wieder, sicher d�rfte das f�r den Pfarrer ein Nachspiel gehabt haben.

Das glaube ich kaum. Nicht einmal bei den Visitationen (durch die Superintendenten) finden sich Hinweise auf irgend welche Beanstandungen.

Dazu w�re es wohl auch eine Beleidigung f�r die - trotzalledem - oft relativ hochkar�tigen Taufzeugen. Erst sp�ter ab 1830 finden unehliche Kinder kaum noch Taufzeugen - da nehmen sie dann aber auch �berhand.
Ich glaube daher eher, dass das Wort Hure damals eine 'gelindere' Bedeutung hatte als heute - zumindest in Ostpreu�en (, kann aber dazu online nichts finden).

Das k�nnte sein, s. o.

Denn ansonsten wurden die Eintr�ge in solchen F�llen in keiner Weise anders gef�hrt. Ich erkenne sie in erster Line an der Bezeichnung 'Hure' (wenn ich nicht �ber die Spaltenz�hlung).
Einzige Ausnahme die ich bisher hatte, war das eine Mutter aus der Spalte der 'ehelichen Kinder' als Hausmutter bezeichnet wurde. Einen Heiratsantrag

Sicher meinst du einen Heiratseintrag, und der kann sich ja auch woanders finden. Wenn das Paar weiterhin unverheiratet blieb und Kinder zeugte, die getauft wurden, gab es sicher weiter die diffamierenden Eintr�ge, manchmal dann jedoch in abgeschw�chter Form (Beischl�ferin o. �.)

habe ich f�r das Paar aber nicht. (Sonst werden die Ehefrauen immer konsequent als Ehegattinnen bezeichnet)

Oder als Eheliebste o. �., zumindest eigentlich durchgehen mit Hinweis auf die Ehe.

Gr��e Steffan

Gr��e zur�ck

J�rgen