Hallo Forscherkolleginnen und -kollegen,
Mir liegen nun die Sterbeurkunden von zwei meiner Urahnen aus Altwallmoden vor. In der Sterbeurkunde meines Urahns Carl Wilhelm D�rry aus oben genanntem Zeitraum finde ich den Eintrag: "Er hinterl��t 7 minorenne Kinder", bei meinem Urahn Carl H. D�rry: "Er hinterl��t 3 minorenne Kinder, 1 Sohn und 2 M�dchen".
Frage 1: Kann mir jemand sagen, bis zu welchem Zeitraum in den obigen Jahren Kinder noch als minderj�hrig gelten ?
Im Fall des Carl Wilhelm D�rry konnte ich aufgrund der Altersangabe in der Sterbeurkunde das Geburtsjahr 1763 errechnen. Aufgrund des festliegenden Sterbedatums am 16. April 1806 ergibt sich f�r seine fehlenden 6 Kinder der Suchzeitraum 1785 bis 1806 (falls die Minderj�hrigkeit bis zum 21. Lebensjahr reichte).
Im Fall des Carl H. Philipp D�rry (Sterbedatum 1840 in Halberstadt) liegt der noch zu suchende Sohn (beide M�dchen sind 1830 in Dobersaul geboren) somit in den Jahren 1819 bis 1840 (Voraussetzung siehe oben).
Frage 2: Kann mir hier jemand hier bei der Suche in Altwallmoden weiterhelfen ?
Hier ist es aber m�glich, dass die Suche in die Neumarkt geht - Siehe Geburt der beiden M�dchen in Dobersaul)
Ich w�rde mich riesig �ber Antworten freuen und bedanke mich ganz herzlich.
Rainer D�rry