Ev. Paten

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. In einigen
Landeskirchen muss ein Pate evangelisch sein. Evangelische Christen müssen
konfirmiert ODER mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche
ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.>

Alles ganz schön und gut und konsequent. Die Praxis sieht zum Teil aber anders aus: ich schrieb ja, dass meine Tochter a) getauft ist, b)zurzeit der Anfrage Mitglied der ev. Kirche war und c) über 14 Jahre alt war sie ohnehin. Konfirmiert war sie nicht - aber da oben in der Kirchenordnung steht ja wohl auch ein "oder" und kein "und" - oder?

Im Übrigen ist dies aber kein Forum, um über Sinn oder Unsinn der Kirchenordnungen zu diskutieren, sondern ein genealogisches! Mein ursprünglicher Hinweis sollte nur dazu dienen, falsche bzw. voreilige genealogische Schlüsse aus der Zahl der Paten oder deren christlicher Konfession zu ziehen!

mit besten Grüßen
Rüdiger (Fock)