Euthanasieakten bei Ancestry und Co

Bitte teilt das in euren Listen.

Liebe Ahnenforscher*innen, liebe Angehörige von Opfern und Verfolgten von NS-„Euthanasie“,

diejenigen, die mich kennen, wissen, wie ich mich in dem Bereich für die Opfer engagiere.

Ich wurde auf etwas hingewiesen, was mich sehr enttäuscht und ärgerlich macht.

Durch meinen Kontakt zu Historiker*innen und Archivaren habe ich einen Einblick erhalten, der es nicht immer leicht macht, als Familienforscherin (Citizien Scientist) anerkannt zu werden.

Mittlerweile konnte ich einige davon überzeugen, dass ich sehr sorgfältig und gewissenhaft und im Sinne des Themas arbeite. Dass ich die Würde der Menschen beachte und nichts veröffentliche, das den Gesetzen widerspricht. Dadurch erhalte ich Einblicke, die nicht jeder erhält.

Jetzt ist mir auf Ancestry aufgefallen, dass eine Patientenakte veröffentlicht wurde, die der Person vom Archiv zugänglich gemacht wurde. Das entspricht und entsprach nie den Gesetzen.

Es ist seitens des Bundesarchivs durch einen Gutachter geklärt worden, dass die Namen, die Geburtsdaten und Geburtsorte von NS-„Euthanasie“-Opfern genannt werden dürfen. Dieses beinhaltet weder die Diagnosen, noch die gesamte Patientenakte. Auch die Forscher*innen in diesem Bereich halten sich in der Mehrheit an diese Vorgabe. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Bitte tut mir den Gefallen, zitiert die Aktennummer, das Archiv, aber bitte stellt keine Fotos/Scans der Akte selbst online.
Das Veröffentlichen von Patientenakten ist auch über den Tod hinaus nicht gestattet. Wozu gibt es die Schweigepflicht? Es beschädigt auch das Vertrauen in meinen Arzt, wenn ich mitbekomme, wie unsensibel damit umgegangen wird.

Bedenkt doch mal, dass jemand zum Therapeuten geht und dann wird nach seinem Tod alles ins Internet gestellt? Würdet ihr dann noch offen reden?

Der Zugang zu den Patientenakten wird nicht jedem gewährt. Nur den Nachfahren. Das hat seine Gründe! Und es wird noch mal doppelt und dreifach schwieriger an solche Akten zu kommen, wenn ihr diese veröffentlicht.

Ja, ich habe Zugang zu den Akten im Bundesarchiv und nein, ich darf nicht einfach so etwas veröffentlichen. Das wird genauestens geprüft, ob es dem Patientenschutz entgegen spricht.

Bitte, auch im Namen der Opfer, der Angehörigen, die noch nicht ihre Opfer gefunden haben, haltet euch mit Veröffentlichungen von Patientenakten und Diagnosen zurück.
Die Opfer erhalten ihre Würde zurück, in dem ihre Namen genannt werden. Und ich kann dies nicht machen, wenn mir jemand Steine in den Weg legt.

Durch so eine Aktion, dies bei Ancestry und Co. zu veröffentlichen, gefährdet man meine Forschung. Dies mache ich für die Opfer, für euch Angehörige, damit ihr eure Opfer findet.
Ich habe mir mühselig erkämpft, um mehr als nur zu meinem Angehörigen zu erforschen, dass ich in Akten forschen kann und ich hoffe sehr, dass ich noch weiterhin das Vertrauen genieße. Bitte haut mir keine Knüppel zwischen die Beine, sonst wird mir die Unterstützung am Ende noch entzogen und letztlich schneiden wir uns ins eigene Fleisch, denn dann finden andere ihre Angehörigen nicht, weil ich das Gedenkbuch und andere Forscher ihre nicht veröffentlichen können.

Und es betrifft dann nicht nur mich, sondern weitere Forscherinnen. Es war schon schwer genug, dass die Namen seit 2014 genannt werden dürfen, das zu erkämpfen haben wir Historikerinnen und Angehörigen zu verdanken, die nicht nur an „ihr“ Opfer gedacht haben.

Bitte beachtet die Würde der Menschen auch über ihren Tod hinaus.

Bitte fragt mich nicht nach dem Link. Ich werde mich nicht moralisch mitschuldig machen und den Link schicken. Ich habe Ancestry bereits gemeldet, dass der Angehörige die Akte veröffentlicht hat.

Viele Grüße

Inga

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Hallo Inga,
Recht hast Du, es sollte selbstverständlich sein, dass sehr sensible Informationen nicht öffentlich gemacht werden.
Richard

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