Erlaß betreffend Eintragung unehelicher Geburten 1798/99

Evtl. interessant bzw. inwieweit wurde dies eingehalten??:

"Copia. Auf Instanz der K�nigl. Ostpr. Regierung hat der Herr s�mtlichen Predigern seiner Inspektion zur Achtung bekannt zu machen, da� zufolge des Hof-Rescripts d. d. Charlottenburg v. 1. und 4. September 1798 pro futuro kein unehelich gebohrenes Kind auf den Nahmen des Schw�ngerers in das Kirchbuch eingetragen werden soll, bei den Tauf-Attesten aber auch in Absicht allen bisher auf den Nahmen des Schw�ngerers darin eingetragenen Kindern, blos der Nahmen der Mutter mit g�nzlicher Uebergehung des angeblichen Vaters angef�hrt werden mu�."
K�nigsberg d. 11. November 1799

K�ngl. Ost=Preu�. Consistorium
gez. Vivigenz v. Winterfeldt

Quelle:
Kurt Tiesler
Erla� betreffend die Eintragung unehelicher Geburten
Altpreu�ische Geschlechterkunde 7 (1933), S. 69