Hallo liebe Mitforscher,
trotz des offensichtlich starken Virusbefalls, der wohl zur Reduzierung der
allgemeinen E-Mail-Flut beitr�gt, habe ich eine Frage an die Liste:
Mein Gro�vater war, wie ich jetzt herausfand, mit ziemlicher Sicherheit der
erste Sohn eines Bauern in Polanowitz/Pitschen. Dieser Bauer (mein
Urgro�vater) starb bereits ca. 6 oder 7 Jahre nach der Geburt meines
Gro�vaters. Die Mutter meines Gro�vaters heiratete ein zweites mal einen
erheblich j�ngeren Mann, der mit ihr dann wohl den Bauernhof f�hrte. Aus
dieser zweiten Ehe gingen sicherlich auch noch Kinder hervor, die ich jedoch
noch nicht gefunden habe. Angenommen ein Sohn war darunter. Wer ist in
diesem Fall erbberechtigt? Sicher ist, da� mein Gro�vater den Bauerhof nicht
�bernommen hat.
K�rzlich wurde in dieser Liste sogar verbreitet, da� der j�ngste und nicht
der �lteste Sohn in manchen Gegenden Schlesiens erbberechtigt war! F�r
meinen Urgro�vater galt das jedoch nicht. Er erbte als �ltester Sohn.
Beste Gr�sse
Bernd G�rtz