Erbitte Lesehilfe Kirchenbuch Neu-Paleschke, 1869, Verzeichnis der Getrauten

Hallo zusammen,
ich erbitte Lesehilfe für einen Teil eines Brauteintrags und lese selbst:

V: + Waldwärter
Gottlieb Wischnack
Garczonken
Mt: + Eva gb. Schroeder
… … des vor
4 Jahren in Gladau geb.
… Albert …
… …
Berent … 28.12.

Bei Bedarf schicke ich gerne die ganze Seite aus dem Kirchenbuch.

Vielen Dank an alle Mitstreiter.
Andreas

Brauteintrag

Sehr geehrter Herr Andreas 13,

Ich lese:

V[ater]: + (= verstorbener) Waldwärter
Gottlieb Wischnack zu
Garczonken
M[u]t[ter]: + (= verstorbene) Eva g[e]b.[orene] Schroeder
Protokoll wegen des vor
4 Jahren in Gladau geb.[orenen]
… (kann ich auch nicht lesen; sinnfrei würde ich glauben zu entziffern: spurino oder aber Opurins) Albert an die
K[a]ss[e] Kreis Ger[icht] (Leseunsicherheit: ) discutieren
Berent geschiedest 28.12.

Gibt es Kreisgerichts-Unterlagen aus jener Zeit? Vielleicht helfen die, den tatsächlichen Sinn dieses Zusatzes zu entschlüsseln.

Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Sonntag

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

Sehr geehrter Herr Peren,
vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Die Braut Mathilde Wischnack ist sehr wahrscheinlich die Mutter des vor 4 Jahren geborenen Albert Emil („unverehelicht“, der Eintrag liegt mir vor).
Nebenfrage: Ich habe mittlerweile in dieser Generation drei unehelich Geborene, alle mit Namen Emil oder Emilie. Wurde dieser Name bei unehelichen Kindern auch anderswo gewählt?
Für Kreisgerichtsunterlagen müsste ich vermutlich polnische Archive anschreiben (bzw. schaue ich mal bei Szukaj w Archivach online). Hatte mit Archiven dort bisher in zwei Fällen ganz gute Erfahrungen gemacht.
Viele Grüße von Andreas Wischnack

PS: Herr Peren, ich schätze Ihre Beiträge sowohl inhaltlich als auch formal sehr. :+1:

Danke Herr Wischnack,

Ehrlich: das tut gut mal zu lesen.

Oft wird ja auf mich eingedroschen, ich sei ungehobelt, frech oder gar unverschämt. Was ich gar nicht sein will…

Einen schönen Abend wünscht nebst allzeit viel Forschererfolg

Mit freundlichen Grüßen

Geehrte Mitleser,

Die Frage nach den gleichen Vornamen gebe ich an alle anderen weiter, da ich nicht den Hauch einer Ahnung habe, noch dazu da ich die Gepflogenheiten in Berent nicht kenne, da ich selbst dort nicht fosche.

Allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Restsonntag

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Peren

Schönen guten Abend, die Herren :blush:,

nur kurz ergänzt:

Protokoll wegen des vor
4 Jahren in Gladau geb[orenen]
spurius (unehelich geb. Sohnes) Albert an die
C[onsi]st[orial]?? Kreis Ger[ichts] Deput[ation]? in
Berent geschickt 28.12.

(mit amtlichen Begriffen, Strukturen und Zuständigkeiten kenne ich mich nicht aus, insofern Auflösung der 4. Zeile ohne Gewähr… gerne korrigieren!)

herzliche Grüße,
Vanessa

Hallo Andreas, welches Jahr ?
Liebe Grüße
Jutta

gemeint ist sicherlich das „uneheliche“ Kind Albert …
Liebe Grüße
Jutta

Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen Frau Hecker.

Dank auch Dir, Jutta: 1869. Du bist doch in Berent routiniert unterwegs. Kennst Du solche Verweise auf Protokolle bei unehelichen Kindern? Ist zwar kein konkreter Nachweis, aber der Eintrag lässt doch auf die Mutterschaft schließen, würde ich sagen.

Hallo Andreas,
Je nach Pfarrer gibt es solche Anmerkungen. Bei der Geburt steht auch öfter , dass der uneheliche Vater die Vaterschaft anerkennt oder bei unehelichen Geburten steht der Eintrag schon mal auf dem Kopf…
Liebe Grüße
Jutta

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Hallo Andreas,
nun kommt noch meinSenf Emoji
Mathilde Wischnack IST die unverehelichte Mutter des am 15.06.1865 geborenen und 16.06.1865 getaufen unehelichen Sohnes Albert Emil Wischnack. Es gibt keinen Hinweis auf den Vater (Erzeuger). Es ist in dem Taufeintrag auch nichts anrüchiges vermerkt, wie z. B. „Hurenkind“ und wie die Ausdrücke alle hießen. Auch ist mir nicht bekannt, daß die Unehelichkeit durch einen Vornamen gekennzeichnet wurde. Eventuell kam wenigstens einer der Vornamen beim Vater vor. Auch gab es schon zu diesen Zeiten Namen, die „modern“ waren.
So ein Gerichtsprotokoll in Bezug auf das uneheliche Kind mußte sein, um später etwaige Erbansprüche an den Stiefvater zu regeln. Also entweder wurde zu Protokoll gegeben, daß das Kind anerkannt wurde oder zumindest den Namen des aktuellen Ehemannes tragen darf. Eben all solche Sachen.
Viele Grüße,
Susanne (Bibrack)

Vielen Dank Susanne. Ich habe bisher kein Gerichtsprotokoll zu diesem Thema gesehen. Könnten dort Hinweise zum tatsächlichen Vater zu finden sein, die beim Pfarrer nicht angegeben wurden? Wäre sehr interessant, weil es dort - wie gesagt - mindestens drei Emils und Emilies gibt, auch mein Ururgroßvater. Mmh, vermutlich nicht, sonst wäre ein solches Protokoll nicht notwendig.

Hallo Andreas,
mit Gewißheit kann ich es nicht sagen, daß dort ein Hinweis zu dem Vater zu finden sein könnte. Hatte die Mutter bei der Taufe den Namen des Kindes angegeben, wurde es vermerk, wie z.B. bei der Taufe des unehelichen Kindes George Remann, am 15.01.1815 in Schöneck.
„S. 147, 7/2m,
Baarenhütte, der ledigen Frauensperson Elisabeth Remann ist unehelich von George Klatt, Sohn des Schulzen zu Baarenhütte Daniel Klatt den zehnten Januar a.m. 11 Uhr ein unehelicher Sohn geboren. (Die Mutter hat in Baarenhütte beym Schulzen gedient und hält sich jetzt auf in Postlau beim Michael J(G)urczick) Das Kind wurde den 15 ejus getauft und George genannt. Taufzeugen waren: Bauer Simon Brandt, Frau Anna Maria Gurczik geb. Remann“
Hier kann man seinen Spekulationen nun freien Lauf lassen. Er, George Klatt, der Sohn meines 5x-Ur-Großvaters, des königlichen Schulzen Daniel Klatt aus erster Ehe, hat „standesgemäß“ am 17.11.1814 dann die Jungfer Anna Maria Kindel, Tochter des Königlichen Schulzen Adam Kindel aus Schweinebude geheiratet.
Ich habe noch ein Beispiel aus jüngerer Zeit, aber nicht aus dem Kreis Berent, Westpreußen, sondern aus Magdeburg, das betrifft die Seite meiner Mutter: dort heiratete 1890 mein Ur-Großvater Oskar Eugen Lochmann meine Ur-Großmutter Marie Minna Agnes Baesecke, nachdem sie 1882 von ihm in Hannover den Sohn Oskar Robert Lochmann geboren hat, zu dem ich dann den Glücksfall des Protokolls der Anerkenntnis gefunden habe. (siehe Anhang) Wichtig war darin die Formulierung „Ich lege dem Kinde alle Rechte eines ehelichen bei, insbesondere auch das Recht der Führung meines Namens.“ Bis zur Heirat 1890 wurden noch 2 weitere Kinder (die ich gefunden habe) geboren, doch das war die einzige Anerkenntnis, die ich gefunden habe. Die anderen Kinder waren unter dem Mädchennamen der Mutter registriert. Nicht zu vergessen ist, daß dies ein späterere Zeitraum war. Im Kreis Wernigerode habe ich auch schon gelesen, daß die Mütter vor Gericht gezwungen wurden, den Namen des Vaters preiszugeben. Dann wurde ihnen Kirchenbuße auferlegt, erst dann konnte die Frau heiraten; manchmal durfte sie erst nach 4 Jahren Heiraten und in dieser Zeit auch wissentlich keine Kinder zur Taufe bringen.
Ob es was bringt, die Gerichtsbücher auf familysearch zu durchstöbern, vermag ich nicht zu sagen. Leider gehen die Bücher der Aufgebote auch nur bis 1868, also knapp vorbei.
Viele Grüße, Susanne


Hallo Susanne,
vielen Dank für Deine Einschätzung und das interessante Beispiel aus der Praxis. Es bestätigt mich darin, den Spuren nachzugehen. Ich hecke nun einen Rechercheplan aus und werde berichten, sollte es interessante Ergebnisse geben (wird sicherlich dauern).
Viele Grüße von Andreas Wischnack