Erbeteilung

In Dänemark ein Erbeteilung finden statt nach jeden Todesfall. Diese Erbeteilung ist beim Gericht gemacht und ist öffentlich nach bestimmte Jahren. Hier können mann alle überlebende Kindern sehen.

Wo ist es in Deutschland (für mich spezielt Schleswig-Holstein).

MfG
Kristian Lauritsen
Herning
Dänemark

Moin Kristian,

in Deutschland ist das im Todesfall zwar auch gerichtlich geregelt, aber nicht öffentlich einsehbar.
In den Kirchenbüchern findet man ab etwa Mitte 18.Jahrhundert jedoch die namentliche Erwähnung der Kinder des oder der Verstorbenen, um so Erbansprüche nachzuweisen.
Das war in den verschiedenen Regionen von den jeweiligen Landesherren aber unterschiedlich geregelt, bis dann die Standesämter ab 1872/73 eingeführt waren.
Bei den örtlich zuständigen Standesämtern kann man nur als direkter Nachfahre anfragen – aber in der Sterbeurkunde sind keine Kinder aufgeführt!
Zuständig für Erbteilungen sind die Amtsgerichte – die geben keine Auskünfte, es sei denn, die Akten sind nach Jahrzehnten einem Archiv übergeben…

Man kann umgekehrt über diese Standesämter nur die Eltern eines Verstorbenen erfahren, aber erst wenn dieser vor 30 Jahren verstorben ist!

Gruß
Michael
www.nd-gen.de

Moin Kristian,

ob es ein Testament gibt, sieht man in den Standesamtsregistern (Erstregister). Da gibt es einen Hinweis „T“ - was Testament heißt. Wo das allerdings hinterlegt war, weiß ich nicht. Vermutlich war es beim Amtsgericht, es kann aber auch mittlerweile ins Landesarchiv übergehen, wie mein Vorgänger schrieb. Ich habe in Thüringen ein Testament gefunden, eröffnet 1942, das sich bereits im Archiv befindet. Es liegt mir vor, aber ich habe es durch Zufall gesehen. Die Erbmasse existiert noch im Nachlass der Erbengemeinschaft!

Standesämter sind in Preußen 1876 eingeführt worden. Einzelne Länder haben diese bereits ab 1874 eingeführt. Nachzulesen auf compgen.de.

Testamente sind je nach Region früher auch bei Notaren hinterlegt gewesen. Das wurde ich Ba-Wü z. B. aber vor Jahrzehnten abgeschafft. Diese Hinterlegungen finden heute in Amtsgerichten statt. Beim Standesamt gab es dann diese Vermerke auf dem Geburtsregistereintrag. Ich weiß aber nicht, wie sie das mit verschwundenen Standesämtern gemacht haben, wie z. B. wenn jemand nach 1945 in Westdeutschland gelebt hat, aber z. B. 2020 verstorben ist. Ich habe so einen Hinterlegungsschein gefunden, deswegen wusste ich, dass es ein Testament gab. Damit geht man zum Amtsgericht, das dann das Testament eröffnet. In meinem Fall habe ich aber auch eine Ausfertigung des beglaubigten Testaments in der Wohnung des Erblassers gesehen.

Und…wer einen Umschlag zu Hause findet, auf dem „Testament“ steht, darf dies nicht eigenmächtig öffnen, er ist verpflichtet, dies dem Nachlassgericht unverzüglich auszuhändigen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Unterschlagung. Man macht sich strafbar, wird erbunwürdig und kann sein Erbe, falls man im Testament bedacht wurde, wegen Erbunwürdigkeit verlieren. Steht irgendwo im BGB.

Liebe Grüße

Inga

Michael Kohlhaas und Inga Guttzeit

Danke schön für ihre Antwort.

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