Erbe/Testament

Liebe Mitforschende.
Nun bin ich aufmerksam geworden durch den Eintrag von Inga:
Mein Vater hat 1950 als Zwölfjähriger Land geerbt von seinem Onkel (Nordfriesland).
Würde irgendjemand sagen, dass das Testament noch irgendwo vorhanden sein müsste?
Das wäre tatsächlich für mich von sehr großen Wert, die genaue Formulierung zu lesen.

Liebe Grüße in die Runde.
Enno

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Lieber Enno,

da musst du in Nordfriesland mal nachforschen. Wo war das Stück Land und welches ist das zuständige Amtsgericht. Schau doch mal ob du bei Arcynsis (Schleswig-Holstein) fündig wirst.

Liebe Grüße

Inga

Verordnung über die Aufbewahrung und Speicherung von Justizakten (Justizaktenaufbewahrungsverordnung - JAktAV)

Nach laufender Nr. 1114.17 wird die Akte über Verfügungen von Todes wegen 130 Jahre aufbewahrt. Wann die Frist beginnt, ergibt sich aus § 7 der Verordnung. Frist kann aber bei nicht gesonderter Akte nach Nr. 1114.20 auf 30 Jahre eingedampft sein.

Spätestens nach den Fristen Anbietungspflicht an Staatsarchive. Welche Nachlasssachen als archivwürdig überdauern, bleibt dann dem Archiv überlassen.

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