Eintragung im Sterberegister, Beisetzungsfeierlichkeit

Liebe Mitforscher
In einigen Kirchenbucheintragungen wird zur Bestattung hinzugefügt „mit der
halben Schule begraben“. Im Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung von
W. Ribbe und E. Henning, 13. Aufl. S. 124 wird zwar auf solche Zusätze
hingewiesen, diese werden aber nicht näher erläutert. Was hat man unter
solchen Zusätzen zu verstehen, speziell unter dieser Hinzufügung? Hat jemand
eine Erklärung?
Einen nicht zu stürmischen Samstag wünscht
Wolfgang Milkowski
E-mail: wmilkowski@online.de

Hallo Wolfgang,
Genaues wei� ich auch nicht. Aber es war fr�her oft �blich, dass die Schulkinder bei einer Beerdiguing unter der Leitung ihres Dorfschullehrers sangen. K�nnte das gemeint sein?
                        Viele Gr��e
                                                                     Rose

Hallo Herr Milkowski,
schauen Sie sich doch mal die folgende Website an: www.proz.com/kudoz/928775. Vielleicht beantwortet das Ihre Frage.

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende

Jürgen Beilicke

Guten Morgen Herr Beilicke
Vielen Dank für den Hinweis. Es handelt sich doch bei der Beerdigung um die
Begleitung durch Schulkinder.
Herzliche Grüße
Wolfgang Milkowski
E-mail: wmilkowski@online.de

Dr. Wolfgang Milkowski schrieb:

In einigen Kirchenbucheintragungen wird zur Bestattung hinzugef�gt �mit der
halben Schule begraben�. Im Taschenbuch f�r Familiengeschichtsforschung von
W. Ribbe und E. Henning, 13. Aufl. S. 124 wird zwar auf solche Zus�tze
hingewiesen, diese werden aber nicht n�her erl�utert. Was hat man unter
solchen Zus�tzen zu verstehen, speziell unter dieser Hinzuf�gung? Hat jemand
eine Erkl�rung?

Hallo Wolfgang,
es ging dabei um die soziale Rangordnung des/r Toten. "Halbe Schule" hei�t, dass die halbe Schulklasse (es gab nur die Einklassenschule) gesungen hat und bezahlt werden musste. Abgestuft waren auch das Gel�ut. Bezahlt wurde in der Regel in Naturalien.

Aus Birgit BOGE, Ralf Georg BOGNER, Oratio Funebris, die katholische Leichenpredigt der fr�hen Neuzeit, in Chloe, Beihefte zum Daphnis, Bd.30, Amsterdam 1999:

    Nach REICH bestimmte die Standeszugeh�rigkeit des Verstorbenen auch
    im protestantischen Bereich die Gr��e des musikalischen Apparates.
    Dabei entsprach auch hier der Klasseneinteilung eine abgestufte
    Geb�hrenordnung und die Gr��e des Chores war ebenso wie die Art,
    Zahl und Dauer der Ges�nge verbindlich geregelt. Der Wille zur
    Bekundung der Standesordnung ging so weit, dass die gebr�uchlichen
    Sterbeges�nge in eine Rangfolge gebracht wurden. Das �bliche
    Verfahren bei protestantischen Begr�bnissen war die Einteilung des
    gesamten Coetus Scholasticus in Ganze, Halbe und Viertelschule
    entsprechend den drei St�nden. Die Ganze Schule trat bei
    Prunkbegr�bnissen f�r Ratsmitglieder, Professoren und sonstige
    W�rdentr�ger auf. Die Gro�e Halbe Schule wurde bei der Bestattung
    vornehmer B�rger, die Kleine Halbe Schule bei Begr�bnissen der
    kleineren B�rger, der "Halben Leichen" t�tig. Die Viertelschule
    besorgte die Begr�bnisse f�r "Viertelleichen", d.h. f�r Arme und
    Andersgl�ubige.

        Vgl. Wolfgang REICH, Die deutschen Leichenpredigten des 17.
        Jahrhunderts als musikalische Quelle, Universit�t Leipzig, Phil.
        Fak., Dissertation vom 12.12.1963, S.72, 74.

Gr��e vom Niederrhein,
G�nther B�hm

Guten Tag Günther (Böhm)
Ganz herzlichen Dank für Deine ausführliche Erklärung zu den
Beisetzungsfeierlichkeiten. Deine Hinweise waren mir nicht bekannt und waren
sehr aussagekräftig. Einen schönen Tag wünscht
Wolfgang Milkowski
E-mail: wmilkowski@online.de