Eine Frage zur Namenserteilung

Hallo liebe Mitforschenden.
Ich bin noch nicht lange bei der Ahnenforschung , erst so seit einem halben
Jahr .
In der Heiratsurkunde meines Opas steht der Vermerk:
Der Ehemann führt den Familiennamen Hamann aufgrund einer Namenserteilung
gemäß § 1706 Bgb.
Schleswig 29.Oktober 1948.
In den anderen Urkunden stehet auch nur die Mutter Marie Wilhelmine Nanz aus
Schleswig.
Auch alle anderen Verwanten die ich noch fragen konnte kennen den Namen
meines Urgroßvaters nicht . Wie kann man dort weiterkommen . Oder ist in dieser
Linie nur mit dem Stamm der Mutter weiter zukommen?
Wäre für Ratschläge sehr Dankbar
Wolfgang Hamann

Hallo Herr Hamann,

der � 1706 BGB existiert anscheinend heute nicht mehr.
Man kann ihn aber noch "googlen", z.B. findet man auch unter Wikipedia
etwas. Ich habe mich aber nicht in den Text vertieft.

Viele Gr��e
Waldemar G�tschow

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) � Viertes Buch. Familienrecht � Erster
Abschnitt. B�rgerliche Ehe � Sechster Titel.

Elterliche Sorge f�r nichteheliche Kinder

� 1706.

Das Kind erh�lt, sofern es nicht eines Vormunds bedarf, f�r die
Wahrnehmung der folgenden Angelegenheiten einen Pfleger:
1. f�r die Feststellung der Vaterschaft und alle sonstigen
Angelegenheiten, die die Feststellung oder �nderung des
Eltern-Kindes-Verh�ltnisses oder des Familiennamens des Kindes
betreffen,
2. f�r die Geltendmachung von Unterhaltsanspr�chen einschlie�lich der
Anspr�che auf eine an Stelle des Unterhalts zu gew�hrende Abfindung
sowie die Verf�gung �ber diese Anspr�che; ist das Kind bei einem Dritten
entgeltlich in Pflege, so ist der Pfleger berechtigt, aus dem vom
Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen,
3. die Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten, die dem Kind im Falle
des Todes des Vaters und seiner Verwandten zustehen.