Ehestandsgesetz 1917 /1918

Ich suche das ein Ehegesetz von 1916-18, was die sog. Kriegstrauung beinhaltet.

Hintergrund: ein Paar hat nie geheiratet und die Frau durfte trotzdem den Namen des Partners lt. Verfügung des Reg.Präsidenten in Hannover 1919 annehmen.

Hallo Michael,

einen Gesetzestext habe ich nicht gefunden.
Gefunden habe ich das Buch „Kulturkampf um die Ehe“ von Martin Löhnig (109 €).

Ab Seite 371 bis 409 gibt es den Abschnitt „Eherecht und Eherechtsreform in der Weimarer Republik“.

Online finde ich leider nur das Inhaltsverzeichnis unter:
https://www.mohrsiebeck.com/uploads/tx_sgpublisher/produkte/leseproben/9783161593048.pdf

Vielleicht ist ja Fernleihe möglich.

Viele Grüße
Hans-Jürgen (Lühr)

Hallo Michael
Das Gesetz müsste m.W. im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden sein?

In 1916 und 1917 habe ich keinen entsprechenden Eintrag gefunden.

Hallo Maria,
das ist ja schon ein Anfang. Danke dafür
Gruß Michael

Hallo Hans Jürgen,
Vielen Dank für den Hinweis auf das Buch. Ich versuche es mal in einer Bibliothek, den 100 Euro ist schon viel Geld.
Gruß Michael

Hallo Michael,
es sind viele Hinweise auf die „Leichentrauung“ im Zweiten Weltkrieg zu finden, allerdings konnte ich keinen Verweis auf eine entsprechende Praxis bereits im Ersten Weltkrieg finden.
Vgl. z.B. Deutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg – Wikipedia sowie https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1996_2_2_essner.pdf
Viele Grüße
Dirk (Musfeldt)

Hallo Dirk,
Vielen Dank für die Antwort
soweit konnte ich das auch schon recherchieren. Fakt ist, das der Reichspräsident von Hannover 1919 der Frau den Namen des Mannes zugesprochen hat. ( ohne Heirat)
Gruß Michael

Hallo Michael,
vielleicht handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung? Eine Stichwortsuche bei Wikisource in den Betrefftexten des Reichsgesetzblatts bringt jedenfalls keine Ergebnisse.
Gruß Dirk

Hallo zusammen,
es gab kein „Ehestandsgesetz“, sondern 1916/17 galt noch das Personenstandsgesetz von 1875, aber da ja nach den Angaben keine Ehe geschlossen wurde, kann dies hier auch keine Rolle spielen.
Eine „Kriegstrauung“ gab es erst im 2. WK.

Wo genau ist die Verfügung denn notiert worden? Wenn es sich um eine Beischreibung auf einer standesamtlichen Geburtsurkunde handelt, könnte die Belegakte dazu weitere Angaben enthalten, sofern diese noch existiert.
Häufig sind bei Verfügungen eines Regierungspräsidenten das Aktenzeichen angegeben; auch dazu könnte es noch entsprechende Akten geben, vermutlich im Landesarchiv. Auch müssten die Verfügungen im Amtsblatt veröffentlicht worden sein, vermutlich steht dort aber auch nichts zu den Hintergründen.
Gab es vielleicht ein uneheliches Kind aus der Beziehung und bestand schon eine Verlobung? Das könnte z.B. ein Grund für die Namensverleihung sein.
Was ist denn mit dem Mann im Krieg passiert? Ist er gefallen?

Viele Grüße
Jan

Hallo Jan,
leider kann ich erst Heute antworten.
Also, die Martha Nolte ist mit einem Gustav von Staden leiert. Eventuell auch schon verlobt. Der Gustav fällt 1918 als Soldat in Hannover.
1919 wird in die standesamtliche Geburtsurkunde von Martha die Randbemerkung zur Führung des Namens „von Staden“ eingetragen. Es gibt kein Aktenzeichen oder sonstigen Hinweis.
Zur Steigerung der Verwirrung, wird dieser Gustav von Staden im Familiengrab der Noltes zusammen mit Marthas Namen ( von Staden geb. Nolte) ohne Todesdatum beigesetzt .
Anschließend heiratet sie 1922 den Bruder von Gustav, Otto Rudolf von Staden und hat damit offiziell den Namen „von Staden“
Kinder gibt es keine.

Gruß Michael

Hallo Michael,

wenn die Dame dann tatsächlich noch „normal“ geheiratet hat, welcher Name steht zu ihr denn in dieser Heirat? Eventuell könnte auch die Belegakte zu der Heirat weiterhelfen.
Ansonsten in den Akten des Regierungspräsidiums nachschauen, ob sich dort etwas findet.
Nach dem 1. WK hat der Adel seine Privilegien verloren; vielleicht hängt die Sache damit zusammen.
Viel Erfolg u. Grüße
Jan

Hallo Jan,
Zuerst mal den Adelsstand. Wir sind alle Nicht adelig!
Bei der richtigen Heirat steht Martha geb. von Staden. Der Name Nolte taucht nie mehr auf.
Jedenfalls kann mir das Standesamt und die Archive in Hannover überhaupt nicht weiterhelfen, trotz offizieller Recherche.
Es ist scho ein sehr kurioser Fall

Herzliche Forschergrüße aus Cuxhaven

Michael

Hallo Michael,

ich habe jetzt nicht in Erinnerung, ob die fragliche Heirat in der Stadt
Hannover stattfand und ob Du die Belegakte eingesehen hast.

Belegakten enthalten ja Dokumente zu Details, die vor der Eheschließung
geklärt werden mussten. Und im Stadtarchiv Hannover gibt es solche Akten.

Ich habe damit mal was ganz entscheidendes herausgefunden: In der
Heiratsurkunde im StA stand „evangelisch“ und ich hab die Person nicht
gefunden - nur aus der Belegakte ging hervor: evangelisch-reformiert.
Die Familie war vorher und nachher ev.-luth.; die reformierten
Kirchenbücher waren damals noch nicht online bei Archion und ich kannte
die Kirche gar nicht; da war der Standesbeamte einfach nicht präzise genug.

Schöne Grüße,
Renate

Hallo Renate,

Die echte Heirat fand 1922 in Berlin statt. Da habe ich auch die StA-Urkunde. Die Scheidung fand dann 1934 in Hannover statt. Auch dafür habe die Urkunde.
Die Namensänderung in „von Staden“ fand 1919 in Hannover statt. das ist in der Geburtsurkunde von Martha eingetragen. Mehr nicht ! und warum weshalb wieso ist wohl nicht herauszufinden. Die Frau im Archiv Hannover hat sich richtig Mühe gegeben…ohne nennbaren Erfolg.
Trotzdem vielen Dank und
Liebe Grüße

Michael

[Michael_von_Staden] Michael_von_Staden
https://discourse.genealogy.net/u/michael_von_staden
19. Oktober

Hallo Renate,

Die echte Heirat fand 1922 in Berlin statt. Da habe ich auch die
StA-Urkunde.

Aha, die Frau musste dafür die Geburtsurkunde vorlegen und da stand die
Namensänderung drin. Damit waren die in Berlin vermutlich zufrieden.

Die Namensänderung in „von Staden“ fand 1919 in Hannover statt. das ist
in der Geburtsurkunde von Martha eingetragen. Mehr nicht !

Ich kenne so einen Eintrag, in meiner Familie von einem Genannt-Namen
(durch nichteheliche Geburt des Vaters
Genannt (bei Familiennamen) – GenWiki)
zu einem der beiden Namensteile 1900. Der Mann war schon verheiratet und
hatte zwei Kinder, weil es beim ersten Anlauf nicht geklappt hatte; alle
wurden umbenannt. Der Vermerk in der Geburtsurkunde des einen Kindes
verweist auf den Namensänderungs-Bescheid des Regierungspräsidenten von
Hannover, den bekam ich auch vom Standesamt. Dieser wiederum zitiert
auch ein Gesetz, dem das folgt. Aber das weiß die Archivarin in Hannover
sicher alles und ist dem nachgegangen, in dem Fall im Archivbestand des
Regierungspräsidiums.

Schöne Grüße,
Renate