Ehelich Erklären eines Kindes

In einer eMail vom 07.09.2012 09:27:11 Westeuropäische Sommerzeit schreibt
Rolgeiger@aol.com:

Anerkennungsaufforderung bleiben - die Mutter wegen damaliger
Falschaussage belangt werden
würde.

Oder es kam so ein Fall vor:

Tschuldigung, da bin ich zu schnell auf den Abschick-Knopf gekommen. Gleich
kommt das ganze nochmal.

Roland Geiger