In einer eMail vom 07.09.2012 09:27:11 Westeuropäische Sommerzeit schreibt
Rolgeiger@aol.com:
Anerkennungsaufforderung bleiben - die Mutter wegen damaliger
Falschaussage belangt werden
würde.
Oder es kam so ein Fall vor:
Tschuldigung, da bin ich zu schnell auf den Abschick-Knopf gekommen. Gleich
kommt das ganze nochmal.
Roland Geiger