Drittelabgabe Vermögen Kloster Weingarten

Guten Abend zusammen,

beim Kloster Weingarten gab es eine interessante „besndere“? Vorgehensweise.

Ist ein leibeigener von Weingarten ledig (also ohne Partner) gestorben,
mussten dessen Erben ein Drittel seines Vermögens an das Kloster
abgeben. In den Protokollen steht dann sinngemäß: „sein Vermögen ist in
die Dritteiligkeit gefallen.“.

Als „ledig“ wurden aber auch die verheirateten Bauern bezeichnet, die
keine Kinder mehr auf dem Hof hatten (durch Tod oder Wegzug derer). Also
eher „ledig von Kindern“?). Bei diesem Fall ist diese Gebühr ebenso
berechnet und fällig worden. In den Protokollen steht dann: „Ist ohne
Hinterlassung von Leibserben gestorben“.

Mir ist dann aufgefallen, dass es bei diesen verstorbenen Leibeigenen
keinen Leiball gegeben hat (Abgabe der besten Kuh oder Pferd). Es musste
i.d.R. nur das beste Kleid abgegebe nwerden (meist gegen einen Geldbetrag).

Das war im 17. und 18. Jahrhhundert der Fall.

Weiß jemand von Euch von dieser Gebühr bzw. dem Hintergrund, dass diese
erhoben werden konnte?

Viele Grüße,
Daniel (Oswald)

Hallo Daniel,

wir hatten vor 7 Jahren unseren Familientag in Weingarten und dort eine sehr profunde Führung zur Basilika.

Ein Lehrer erklärte uns, dass die Basilika nach einer ungewöhlich kurzen Bauzeit bei der Einweihung bezahlt war.

Wäre schier vom Glauben abgefallen, wenn das nicht schon vorher passiert wär.

Bezahlt habe das Kloster mit der „Drittgarbe“ der Bauern. Die Lehensbauern mussten zum Bau der Basilika jede dritte Garbe an das Kloster abliefern.

Wenn man so als Zuhörer dabeisteht, fragt man kaum nach einer schriftlichen Quelle.

Viel Grüeß

Franz (Ruetz)