Guten Abend zusammen,
beim Kloster Weingarten gab es eine interessante „besndere“? Vorgehensweise.
Ist ein leibeigener von Weingarten ledig (also ohne Partner) gestorben,
mussten dessen Erben ein Drittel seines Vermögens an das Kloster
abgeben. In den Protokollen steht dann sinngemäß: „sein Vermögen ist in
die Dritteiligkeit gefallen.“.
Als „ledig“ wurden aber auch die verheirateten Bauern bezeichnet, die
keine Kinder mehr auf dem Hof hatten (durch Tod oder Wegzug derer). Also
eher „ledig von Kindern“?). Bei diesem Fall ist diese Gebühr ebenso
berechnet und fällig worden. In den Protokollen steht dann: „Ist ohne
Hinterlassung von Leibserben gestorben“.
Mir ist dann aufgefallen, dass es bei diesen verstorbenen Leibeigenen
keinen Leiball gegeben hat (Abgabe der besten Kuh oder Pferd). Es musste
i.d.R. nur das beste Kleid abgegebe nwerden (meist gegen einen Geldbetrag).
Das war im 17. und 18. Jahrhhundert der Fall.
Weiß jemand von Euch von dieser Gebühr bzw. dem Hintergrund, dass diese
erhoben werden konnte?
Viele Grüße,
Daniel (Oswald)